Sehr geehrte Damen und Herren,
der 81. Deutsche Fürsorgetag liegt hinter uns – und wir durften viele gute Gespräche führen und neue Kontakte knüpfen. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, an unserem Stand vorbeizuschauen und uns Einblick in ihre Sicht auf den Umsetzungsstand des BTHG zu gewähren. In Kürze werden wir Ihnen auch die Zusammenfassungen zu den vom Projekt mitveranstalteten Fachforen zur Verfügung stellen können.
Bevor die Sommerpause beginnt, werden wir noch eine Reihe von Veranstaltungen durchführen. Neben Vertiefungsveranstaltungen in Berlin und Augsburg wird das Projekt am 25. und 26. Juni mit den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die erste Regionalkonferenz zur Umsetzungsbegleitung BTHG durchführen. Informationen zu dieser und den weiteren Regionalkonferenzen finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Freude beim Lesen wünscht
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Meldungen aus dem Projekt
Verlängerung der Fachdiskussion Teilhabe am Arbeitsleben
Die zahlreichen Herausforderungen durch die Neuregelung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Gegenstand unserer aktuellen Online-Fachdiskussion. Das „Budget für Arbeit“ und Leistungen bei „anderen Leistungsanbietern“ sollen für Menschen mit Behinderungen Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) schaffen. Sie haben Fragen, Beiträge oder gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Beiträge noch bis zum 8. Juni auf unserer Website ein.
Ende Juni erscheinen die Inhalte im BTHG-Kompass, dem stetig wachsenden Kompendium zum BTHG – erstmals auch in Leichter Sprache.
Regionalkonferenzen 2018 und 2019
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstaltet gemeinsam mit den Bundesländern ein- bis zweitägige Regionalkonferenzen für Vertreterinnen und Vertreter der Länderministerien, der (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe, sowie für Leitungskräfte von Leistungserbringern und Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum der Veranstaltungen stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG und der gemeinsame Austausch über deren Umsetzung in die Praxis. Moderierte Workshops bieten den Teilnehmenden Raum zum intensiven Austausch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben.
Aktuelles
Umsetzungsstand in den Ländern
Wir aktualisieren weiterhin unsere Projektwebsite zum Umsetzungsstand in den Ländern. Dort finden Sie nun unter anderem die aufbereiteten Ausführungsgesetze von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowiw die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf von Nordrhein-Westfalen.
Teilhabe am Arbeitsleben – Regelungen in Niedersachsen
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Punkt, in dem das BTHG deutsches Recht in Bezug auf die UN-BRK weiterentwickelt. Mit dem BTHG sollen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen insbesondere durch das Budget für Arbeit und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern ermöglicht werden. Niedersachsen hat dazu jetzt konkrete Regelungen vorgelegt.
Veröffentlichung der Förderrichtlinie rehapro
Am 4. Mai 2018 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie und den ersten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ zur Umsetzung von § 11 SGB IX im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wir haben die Ziele und Rahmenbedingungen der Förderung für Sie zusammengestellt.
Veranstaltungsrückblick: Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG
Wie sollen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG funktionieren? Mit dieser Frage beschäftigten sich die 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vertiefungsveranstaltung „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ vom 26. bis 27. April 2018 in Bochum.
Veranstaltungsrückblick: Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF
Welche Neuerungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Bedarfsermittlung und die Gesamt- und Teilhabeplanung mit sich? Was beinhaltet die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und wie ist diese im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente anzuwenden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die 49 Teilnehmenden der dritten Vertiefungsveranstaltung zum Thema „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" vom 23. bis 25. Mai 2018 in Erkner bei Berlin.
Veranstaltungen
Teilhabe am Arbeitsleben vom 11. bis 12. Oktober in Hannover
Die Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick die rechtlichen Grundlagen und Inhalte des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter. Sie lernen Praxisbeispiele zur Zusammenarbeit zwischen Trägern der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Leistungsanbietern kennen und erhalten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit anderen Teilnehmenden und Referentinnen und Referenten.