Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 2.9

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.9

Bedarfsermittlungsinstrument in Hessen: PiT

In Hessen wird es ab 2020 den PiT geben (und nicht den ITP, wie ursprünglich geplant). Leider ist dieser noch nicht veröffentlicht. Wissen Sie, ab wann Einblick in den PiT Hessen genommen werden kann, bzw. er veröffentlicht wird?



Antwort:

Bedarfsermittlungsinstrument in Hessen: PiT

Der „Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan“ (PiT) wird ab dem 1. April 2020 in den ersten Regionen in Hessen eingeführt werden. Die hessenweite Einführung erfolgt dann schrittweise bis zum vierten Quartal 2021.

Um das Gelingen der Einführung des PiT sicherzustellen, finden ab November 2019 Seminare zur Ausbildung von PiT-Dozierenden statt. Ab dem ersten Quartal 2020 werden die Schulungen für die zukünftigen Anwenderinnen und Anwender des PiT stattfinden. In Informationsveranstaltungen der Leistungserbinger in Hessen wird der PiT der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden.

Für Entwicklung, Inhalt, Struktur und Gestaltung des PiT sind die folgenden Anforderungen und Erkenntnisse leitend:

  • Personzentrierung als fachliche Grundlage für Beratung und Unterstützung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen;
  • Partizipation in der Bedarfsermittlung mit dem PiT;
  • die gesetzlichen Anforderung an ein Instrument zur Bedarfsermittlung - der PiT entspricht diesen Anforderungen;
  • die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung auf der Grundlage der ICF;
  • die Anforderungen an die Dokumentation und Nachprüfbarkeit von Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung;
  • die Funktion als Leitfaden für das Gespräch zur Bedarfsermittlung und die Planung und Auswahl von Leistungen zur Rehabilitation;
  • die Umsetzung der ICF als Forderung im Rahmen des Rechts der Teilhabe.

Die Ziele, Wünsche und Vorstellungen der Antragstellenden bilden im PiT den Ausgangspunkt für alle Überlegungen, die zu einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen können. Die Lebenswelt und Lebenslage behinderter Menschen, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten werden dabei einbezogen.

Den Kriterien des Gesamtplanverfahrens gemäß § 117 SGB IX angelegten Maßstäbe werden mit dem PiT umgesetzt. Für die Erstellung eines Gesamtplanes liefert er alle notwendigen Informationen.

Die mit dem BTHG normierte Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell der ICF wird inhaltlich und strukturell realisiert. Die Beschreibung von Aktivitäten und Teilhabe erfolgt anhand der neun Lebensbereiche (life domains) der ICF. Mit der Anwendung der ICF wird Behinderung als das Ergebnis einer negativen Wechselwirkung von Beeinträchtigungen des Körper- und Gesundheitszustandes, den Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren im PiT inhaltlich und begrifflich präzisiert.

Mit dem PiT wird es Leistungserbringern und Dienstleistern ermöglicht, ihren Betreuungsauftrag zu erfassen, und Leistungen zur Unterstützung bedarfsgerecht zu erbringen und fortzuschreiben.

Weitere Fragen zum Aufbau und Anwendung des PiT werden vor der ersten Umsetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Neben dem PiT werden bis zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrages in Hessen die bisher eingesetzten Instrumente zur Kostenermittlung bei stationären/teilstationären und ambulanten Leistungen angewendet werden.

 

Materialien

Core-sets in der Bedarfsermittlung

Was ist bei der Einbeziehung von Core-sets im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente hinsichtlich der ICF-Orientierung zu beachten?



Antwort:

Bedeutung und Anwendung von Core-sets

ICF-Core-sets sind Gruppen von Items, die beanspruchen, die wesentlichen Merkmale vergleichbarer Gruppen abzubilden, also z. B. bei bestimmten Behinderungsarten, Hilfsbedarfsgruppen etc., die gemeinsam und typischerweise vorliegen und diese Gruppe charakterisieren können. Die Idee bei der Verwendung von Core-Sets ist es v. a., durch die Selektion typischer Items und deren Zusammenfassung zu Sets die Bedarfsermittlung oder die Hilfsplanung zu vereinfachen und zu verkürzen. Die Hypothese dabei ist, dass es ausreicht, eine kleine, aber charakteristische Menge von Items zu erheben, um die Behinderung oder den Unterstützungsbedarf zu charakterisieren. Dies kann für einige Behinderungsbilder bis zu einem gewissen Abstraktionsgrad gelingen.

Erfahrungen in der Anwendung von Core-setsProbleme und Grenzen bei der Anwendung von Core-setsCore-sets in unterschiedlichen InstrumentenVorgaben des BTHGBedeutung und Anwendung von Core-sets

Ein Core-set ist als eine Auswahl aus den ICF-Items zu verstehen, die von Expert/innen getroffen wird, um die Anwendung zu erleichtern.

ICF-Orientierung im Rahmen eines Core-sets bedeutet, eine funktionale Auswahl zu treffen – d. h. die Absicht/Interessenposition ist hier immer zu verdeutlichen.

  • Soll ein Core-set zur Beschreibung von spezifischen Gesundheitsproblemen unter Berücksichtigung aller Domänen dienen (Diagnostik /Anamnese)?
  • Soll ein Core-set zur Beschreibung der Rehabilitationsleistungen für eine bestimmte diagnostische Gruppe/Zielgruppe genutzt werden (Leistungskatalog)?

In diesen beiden Funktionen sind bisher in Deutschland häufig Core-sets für Behandlungsleistungen oder medizinische bzw. berufliche Rehabilitation entstanden.

Neuerungen durch das BTHG

Bedarfsermittlung bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen

Wie können Schwierigkeiten, insbesondere bei der Bedarfsermittlung, bei der Kommunikation mit dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überwunden werden?



Antwort:

Individualität und Kommunikation als zentrale Bausteine der Bedarfsermittlung nach dem BTHG

Da die Bedarfsermittlung als Teil des reformierten Gesamtplanverfahrens u. a. individuell durchzuführen ist (§ 117 Abs. 1 SGB IX n.F.), spielt die Kommunikation mit der leistungsberechtigten Person im BTHG eine wichtige Rolle.

Engel und Beck (2018: 5) führen hinsichtlich dieses Kriteriums der Individualität aus, dass neben „einer wunschgemäßen Beteiligung weiterer Personen […] hier insbesondere auch die Bereitstellung von Kommunikationshilfen zu gewährleisten“ ist.

Beteiligung einer Person des VertrauensBereitstellung weiterer KommunikationshilfenUmsetzungMaterialien

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.