Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von der Wohnform gewährt werden, in der Menschen mit Behinderungen leben. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um das deutsche Rehabilitations- und Teilhaberecht in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten. Welche Möglichkeiten der Leistungstrennung diskutiert wurden bzw. werden, was aktuelle Empfehlungen enthalten und welche Modelle bereits erprobt werden, soll Gegenstand dieser Veranstaltung sein.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind zum 1. Januar 2018 detaillierte und für alle Träger der Eingliederungshilfe einheitliche Regelungen zur Gestaltung des Gesamtplanverfahrens in Kraft getreten. Auf der achten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG vom 19. bis 21. September 2018 in Weimar beschäftigten sich 49 Teilnehmer/innen u.a. damit, wie das reformierte Gesamtplanverfahren in der Praxis umzusetzen ist, welche Akteure in welchen Verfahrensschritten einzubinden sind und wie das Verhältnis zwischen Gesamt- und Teilhabeplanverfahren geregelt ist.
Die Neuregelung des Zugangs zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe wurde im BTHG offengelassen und im Rahmen eines Forschungsvorhabens in den Jahren 2017 und 2018 wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse werden Anfang September veröffentlicht. Sie werden im Rahmen dieser Online-Fachdiskussion erstmals einer breiten Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem BTHG sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.
Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG planen die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Regionalkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe. Im Zentrum der Veranstaltung stehen wesentliche Regelungsinhalte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der gemeinsame Austausch über deren Umsetzung in die Praxis.
Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, wird zum Auftakt der Jahrestagung des Dachverbands Gemeindepsychiatrie "Lebensweltorientierte Komplexleistungen – von Schnittstellen zu Nahtstellen" über Teilhabe am Arbeitsleben sprechen.
Seit dem 1. Januar 2018 regelt das BTHG für alle Rehabilitationsträger verbindlich, welche Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“ künftig zu erbringen sind. Der weiterhin offene Leistungskatalog wird zum 1. Januar 2020 für die Träger der Eingliederungshilfe weiter spezifiziert. Die Veranstaltung sensibilisiert für die engen Zusammenhänge, die zwischen personenzentrierter, lebensweltbezogener und sozialraumorientierter Bedarfsfeststellung, der Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und der Erbringung passgenauer Leistungen bestehen.
Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen sind zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.
Annett Löwe, wissenschaftliche Referentin im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, wird auf dem Fachtag der Fachdienste für Arbeit und Integration einen Vortrag zum Thema „Das BTHG - Ein Einführung in Kapitel 1 und 3“ halten.