Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen von verschiedenen Trägern benötigen, kam es vor dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu Herausforderungen in der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Trägern. Folgen waren z. B. Mehrfachbegutachtungen und lange Bearbeitungszeiten der Anträge. Dies ging zu Lasten der Betroffenen. Im Rahmen der zweiten Reformstufe des BTHG wurde zum 01. Januar 2018 daher ein verbindliches Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX unter der Verantwortung des leistenden Rehabilitationsträger eingeführt, um die Leistungserbringung „aus einer Hand“ sicherzustellen. Konkret wurden hierzu im SGB IX insbesondere trägerübergreifende Vorgaben für die Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs verankert, das Verfahren für die Zuständigkeitserklärung ausdifferenziert und Einzelheiten der Teilhabe- bzw. Gesamtplanung für komplexere Fälle geregelt.
Für eine nahtlose und zügige Gestaltung des Rehabilitationsprozesses sowie eine einheitliche Erbringung der im Einzelfall erforderlichen Teilhabeleistung haben sich die Rehabilitationsträger zusammengetan und eine gemeinsame Empfehlung verfasst. Aber auch nach sechs Jahren zeigen sich oftmals Herausforderungen in der Abstimmung zwischen den Rehabilitationsträgern im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens.
In der Veranstaltung wurden Erfahrungen seitens der Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks zur Kommunikation und Kooperation in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit geschildert und aufgezeigt, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Die Zusammenarbeit der Reha-Träger wurde einer Bestandsaufnahme unterzogen, die Entwicklung des gemeinsamen Reha-Antrags beleuchtet und Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit vorgestellt. Des Weiteren wurde ein Einblick in die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Persönlichen Budgets ermöglicht und es wurde zum § 43a SGB XI sowie zur Umsetzung von Assistenz im Krankenhaus referiert. Unter den Referierenden befanden sich Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger und Leistungserbringer sowie der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung.
Programm
Stand: 09.09.2024
Präsentationen
Die Präsentationen sind nicht barrierefrei. Barrierefreie Versionen werden demnächst zur Verfügung gestellt.
Vortrag: Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess
Referent: Bernd Giraud, Fachbereichsleiter Programme und Produkte, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Praxisimpulse aus der trägerübergreifenden Zusammenarbeit I
Impuls 1: Rentenversicherung
Referent: Thomas Keck, Vorsitzender der Geschäftsführung, Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Impuls 2: Bundesagentur für Arbeit
Referentin: Angelika Kvaic, Abteilung Förderung/Berufliche Rehabilitation, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
Vortrag: Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Persönlichen Budgets
Referent: Uwe Frevert, Vorstandsmitglied Bundesverband der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.“ (ISL e.V.)
Praxisimpulse aus der trägerübergreifenden Zusammenarbeit II
Impuls 3: Eingliederungshilfe
Referent: Christian Grelck, Fachbereichsleiter Fachbereich 3 – Arbeit und Soziales, Kreis Nordfriesland
Impuls 4: Unfallversicherung
Referent: Joscha Schwarzwälder, Referatsleiter Heilbehandlung und Teilhabe, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband
Perspektive eines Leistungserbringers
Vortrag 1: Anwendung des § 43a SGB XI in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
Referenten: Andreas Middel, Referent für Eingliederungshilfe und Sozialwirtschaft, Der Paritätische Schleswig-Holstein
Vortrag 2: Umsetzung der Assistenz im Krankenhaus
Referenten: Marcus Rietz, Referent für Leistungsvereinbarungen, Der Paritätische Schleswig-Holstein