Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.
Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungsystem.
In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit ein.