Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.
Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungsystem.
Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Nachdem der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nun zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde, stehen Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Im Fokus der Veranstaltung stehen sowohl die rechtlichen Änderungen durch das BTHG und Vertrags- und Verbraucherschutzrecht als auch Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten.
In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit ein.
Muss ein Teilhabeplanverfahren stattfinden, wenn Leistungen nach SGB XIII und SGB IX gleichzeitig geleistet werden?
Eine alleinerziehende Mutter ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung auf Unterstützung im Alltag bei der Erziehung ihrer jugendlichen Tochter angewiesen. Welche …
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Antrag auf Autismustherapie und Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Antrag wurde von den Pflegeeltern …
Ein zweitangegangener Rehaträger Paragraph 14 II SGB IX versucht erfolglos 14 III SGB IX (Turboklärung). Die beantragten Leistungen sind aber außerhalb dessen …
Ein Beschäftigter befindet sich im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereichs einer WfbM und hat seinen Wohnsitz im Landkreis A. Der leistende Rehabilitationsträger …
Mir stellt sich die Frage ob es auch Möglichkeit ist, mit dem persönlichen Budget Leistungen anderer Rehaträger als dem EGH-Träger zu erhalten, z.B. auch von der …
Derzeit erreichen uns in der EGH nach § 15 SGB IX Antragsweiterleitungen (sog. Antrags-Splitting) von den Krankenkassen. Die Krankenkasse bewilligt die FM-Anlage mit …
Wir haben immer wieder die Problematik, dass wir erst in dem Bedarfsermittlungsprozeß erkennen, dass 1. möglicherweise auch andere Rehaträger beteiligt sein könnten …
Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgender Ausführung Ihrerseits haben wir eine anschließende Frage: "Die Genehmigungsfiktion gilt nicht für Träger der …