Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.
Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungsystem.
In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Bundesagentur für Arbeit ein.
Im § 78 (3) ist die Unterstützung für Eltern mit Behinderung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder erstmals gesetzlich geregelt. Auch mit § 78 (3) ist noch …
Wie können die Leistungserbringer an der Sozialraumgestaltung mitwirken?
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Wo ist der Unterschied zwischen einem Rehaträger und einem Eingliederungshilfeträger?
Überörtliche Träger der Sozialhilfe machen im Rahmen ihrer Trägerschaft der Eingliederungshilfe die Erfahrung, dass die Einbindung anderer Rehabilitationsträger im …
Der Teilhabeplan soll an alle Beteiligten (auch beteiligte Reha-Träger) verschickt werden. Wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Müssen alle Informationen (auch …
Wenn bei einer Weiterleitung an einen anderen Rehaträger noch nicht alle Unterlagen vorliegen, ist dieser trotzdem zuständig?
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Aus den bisherigen Beiträgen auf Ihrer Seite geht hervor, dass die Steuerung der bisherigen Hilfeprozesse nicht mehr in der Hand des Leistungserbringers liegt, sondern …
Wie findet der Fallmanager heraus, welche anderen Rehabilitationsträger in ein Teilhabeplanverfahren einzubeziehen sind?