Sozialräume können vielfältig ausgestaltet sein. Allein die Fragen, ob der öffentliche Sozialraum, der private Sozialraum oder möglicherweise beide Sozialräume gleichermaßen die Grundlage für die Notwendigkeit einer Leistungsgewährung abbilden, ist nicht immer eindeutig zu ermitteln. Unstrittig ist jedoch, dass eine genaue Kenntnis der Sozialräume für die Ausgestaltung und Steuerung des vorzuhaltenden Leistungsspektrums notwendig sind. In unserer kostenfreien Veranstaltung stellt ein Referent vom Landschaftsverband Rheinland vor, wie eine sozialraumorientierte Leistungserbringung aus Sicht des Trägers der Eingliederungshilfe gelingen kann.
Weitere Termine der digitalen Veranstaltungsreihe
12. Juni 2023, 10:00 Uhr:
Erhebung sozialräumlicher Bedarfe aus Sicht eines Leistungserbringers im Kontext einer sozialraumorientierten Leistungserbringung
20. Juni 2023, 10:00 Uhr:
Prozess der Sozialraumorientierung am Beispiel der Stadt Ulm