Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Seit Mai 2018 ist Jürgen Dusel Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Zuvor hatte Dusel diese Funktion auf Landesebene in Brandenburg inne. Für seine Aufgabe als Bundesbehindertenbeauftragter hat er das Motto „Demokratie braucht Inklusion“ formuliert. Dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat er einen Einblick gegeben, welche wesentlichen Aspekte er aus diesem Motto für seine Amtszeit zieht.
Zu den Fragen der praktischen Umsetzung des BTHG veranstaltet die PROSOZ Herten - Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH eine Fachtagung am 29. Januar 2019 in Berlin.
Antworten zur Online-Fachdiskussion „Leistungsberechtiger Personenkreis in der Eingliederungshilfe“ sind ab sofort im BTHG-Kompass zu finden – Wie geht es nun weiter?
Die „Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 2 BTHG (Wirkungsprognose)“ wurde durch das BMAS ausgeschrieben. Teilnahmeanträge können noch bis 17. Dezember 2018 eingereicht werden.
In einem Antrag vom 20. November 2018 mit dem Titel „Bundesteilhabegesetz nachbessern und volle Teilhabe ermöglichen“ (Drucksache 19/5907) fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Überarbeitung des BTHG. Die Abgeordneten befinden, dass das Ende 2016 verabschiedete Gesetz für viele behinderte Menschen und deren Familien eine Enttäuschung sei. Es werde dem Anspruch, Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herauszuführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten, nicht gerecht.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem erörtert wird, inwiefern Mitarbeiter/innen eines Leistungserbringers als Vertrauensperson sowie als Beteiligte am Gesamtplanverfahren bzw. an der Gesamtplankonferenz zu beteiligen sind.
Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG) soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG – die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite und die Dämpfung der Ausgabendynamik auf der anderen Seite – erreicht werden.
Kürzlich haben wir über die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK berichtet. Inzwischen haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der Verein Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) eine gemeinsame Stellungnahme zu der Überprüfung abgegeben.
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