Endbericht der Machbarkeitsstudie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht

02. November 2018

Endbericht der Machbarkeitsstudie zur Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht

Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG) soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG – die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite und die Dämpfung der Ausgabendynamik auf der anderen Seite – erreicht werden.

Zur Vorbereitung dieser Untersuchung wurde eine Machbarkeitsstudie durch das BMAS in Auftrag gegeben, die von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt wurde und deren Endbericht nun vorgelegt wurde.

Der Bericht nimmt die folgenden acht Regelungsbereiche in den Blick, die durch das BTHG wichtige Änderungen oder Präzisierungen erfahren haben:

  • Personenzentrierte Eingliederungshilfeleistung (Wunsch- und Wahlrecht)
  • Gemeinsame Inanspruchnahme
  • Bedarfsermittlung
  • Gesamtplankonferenz und Gesamtplan
  • Steuerungsinstrumente und Verbesserung der Steuerungsfähigkeit
  • Beitrag der Leistungsberechtigten
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

BTHG als wichtiger Meilenstein

Zur Untersuchung dieser Regelungsbereiche werden drei Teilstudien vorgeschlagen:

 

1. Implementationsanalyse

Durch eine Implementationsanalyse soll die Umsetzung der Neuregelungen des BTHG im Verwaltungshandeln der Leistungsträger analysiert werden. Dies umfasst zum einen die Prozessanalyse der konkreten Leistungsplanung und -bewilligung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und die unterschiedlichen organisatorischen Lösungen in verschiedenen Regionen sowie die jeweils förderlichen und hinderlichen Faktoren. Zum anderen soll die Implementationsanalyse eine Governance-Analyse umfassen, in der die auf das Verwaltungshandeln einwirkenden politischen Entscheidungen auf Landes- und Kommunalebene untersucht werden. In der Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die Prozessanalyse des Verwaltungshandelns in 80 Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu betrachten.

2. Prozessbegleitende Wirkungsbetrachtung

Im Rahmen einer prozessbegleitenden Wirkungsbetrachtung soll analysiert werden, ob für Menschen mit Behinderungen durch die Neuregelungen des BTHG eine Verbesserung bei der Teilhabe entsteht. Hierfür sollen zu drei verschiedenen Messzeitpunkten Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (zukünftig: besondere Wohnformen) befragt und dabei auch die Abgänge und Zugänge in das Leistungssystem der Eingliederungshilfe betrachtet werden. Hierfür wird empfohlen, rund 2.500 leistungsberechtigten Personen in Privathaushalten und rund 1.500 Personen in Einrichtungen in die Befragung einzubeziehen.

3. Kausale Wirkungsanalyse

In einer kausalen Wirkungsanalyse soll untersucht werden, ob das Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter bessere Teilhabemöglichkeiten ergeben als die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für die Messung wird die Entwicklung eines Teilhabeindexes in Anlehnung an das ICF-Konzept und die Untersuchung anhand von jeweils 500 Leistungsberechtigten des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter und einer ebenso großen Kontrollgruppe in den Werkstätten für behinderte Menschen vorgeschlagen. 

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird die Hauptuntersuchung zur Wirkungsprognose voraussichtlich im vierten Quartal 2018 ausgeschrieben und im Frühjahr 2019 vergeben. Die Ergebnisse der Wirkungsprognose sollen im Jahr 2022 vorliegen.
 

Link zum Endbericht:
 

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.