Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 26. März vor zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Auf das internationale Übereinkommen, das erstmals die Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen bekräftigte, geht auch das BTHG zurück. Wir haben das Jubiläum daher zum Anlass genommen, einen Blick zurück auf 818 Tage BTHG und den Umsetzungsstand in den Bundesländern zu werfen.

Darüber hinaus haben wir eine neue Version des BTHG-Kompasses hochgeladen. Darin finden Sie nun auch einige Fragen-Antwort-Paare aus der Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe sowie aus der allgemeinen Fachdiskussion. Weitere Antworten folgen in den kommenden Wochen.    

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

 

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz

Meldungen aus dem Projekt

Freie Plätze

Anmeldung zur Regionalkonferenz Süd noch bis zum 5. April

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Gelb und Weiß. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

© Anke Seeliger

Am 13. und 14. Mai 2019 veranstaltet das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Stuttgart eine gemeinsame Regionalkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und der Organisationen der Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum der Veranstaltung stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Diese werden u.a. in vier themenspezifischen Fachforen beleuchtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben. Die Anmeldung ist noch bis zum 5. April 2019 möglich.

Umsetzungsstand in den Ländern aktualisiert

Bremer Ausführungsgesetz verabschiedet

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Am 5. März 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet. Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung, dass als Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni.) in einer für das Land Bremen modifizierten Version genutzt werden soll. 

Außerdem hat die Freie- und Hansestadt Hamburg ihren Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX samt Erklärung der Vertragspartner öffentlich zugänglich gemacht.

Ebenfalls haben wir das Bedarfsermittlungsinstrument des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe in Hessen, den GTE (Gesamt-/Teilhabeplan der Eingliederungshilfe), für Sie verlinkt.

Aktuelles

Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz zum BTHG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Mitte März einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ veröffentlicht. Das Änderungsgesetz soll in erster Linie Klarheit schaffen, wie die ab 2020 zu vollziehende Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX von den Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII hergestellt wird. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Empfehlung zur Förderung von Zuverdienstmöglichkeiten

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Empfehlung zur Förderung von „Zuverdienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX veröffentlicht. Mit dem BTHG entfällt die bisherige Anspruchsgrundlage für Zuverdienstmöglichkeiten zum 1. Januar 2020. In der Empfehlung regt der Deutsche Verein die Träger der Eingliederungshilfe dazu an, den Zuverdienst auch auf Grundlage der neuen Regelungen des SGB IX zu fördern und weiter auszubauen.

Bundestag votiert für Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind. Als Reaktion auf das Urteil haben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD einen Antrag eingebracht, die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz verankerten Wahlrechtsausschlüsse aufzuheben.

Veranstaltungen

Jetzt für die kommenden Vertiefungsveranstaltungen anmelden!

08.05.2019 – 10.05.2019

Gesamtplanung nach § 117 SGB IX n.F. – aus der Praxis für die Praxis

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
08.05.2019 14:00 Uhr –
10.05.2019 13:00 Uhr
Ort
Ringhotel Alpenhof
Donauwörther Str. 233
86154 Augsburg

Im Zuge des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind zum 1. Januar 2018 mit den §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX n.F. ab 1. Januar 2020) die Neuregelungen zur Gesamtplanung in Kraft getreten. Die gesetzliche Vorschrift verbindet die bereits hohen Anforderungen an eine Gesamtplanung mit umfassenden Beratungs- und Unterstützungspflichten an die Teilhabeplanung nach § 19 SGB IX, Teil 1.

03.06.2019 – 05.06.2019

Teilhabe an Bildung

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
03.06.2019 - 05.06.2019
Ort
Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Künftig wird dadurch sowohl die Förderung einer schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung (Meisterkurs, Bachelorstudium) ebenso möglich wie die Förderung einer rein akademischen Aus- und Weiterbildung (Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium).

26.06.2019 – 28.06.2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
26.06.2019 14:00 Uhr –
28.06.2019 13:00 Uhr
Ort
Ringhotel Alpenhof
Donauwörther Str. 233
86154 Augsburg

Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen waren zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.

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