Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Monat wurden in den Bundesländern Berlin und Thüringen Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX geschlossen und veröffentlicht. Zudem hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eingebracht. Die Landesrahmenverträge und der Gesetzentwurf stehen Ihnen wie gewohnt auf den Länderseiten unserer Website zum Download zur Verfügung.
Bereits seit Anfang Juni läuft unsere neue Online-Fachdiskussion zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten der Eingliederungshilfe. Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten einzustellen! Die Antworten erarbeitet das Projektteam gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bundesländern.
Die ersten Fragen der Fachdiskussion sind bereits beantwortet und in die neue Version des BTHG-Kompasses übertragen worden. Zudem finden Sie in der aktualisierten Kompassversion neue Frage-Antwort-Paare u.a. aus dem Themenbereich Einkommen und Vermögen.
Ab sofort ist der BTHG-Kompass übersichtlicher gestaltet. Durch die Gesamtansicht des BTHG-Kompasses und die neue Such-/ und Filterfunktion gelangen Sie schneller und gezielter zu den gewünschten Frage-Antwort-Paaren. Informationen dazu und weitere Neuigkeiten aus dem Projekt finden Sie in diesem Newsletter.
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt - Landesrahmenverträge in Berlin und Thüringen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 5. Juni 2019 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (PDF-Dokument) vorgelegt. Bereits Anfang 2018 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) verabschiedet und im Zuge dessen u.a. die Träger der Eingliederungshilfe sowie die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gemäß § 131 Absatz 2 SGB IX bestimmt. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll u.a. eine Kooperationspflicht zwischen allen Beteiligten sowie eine zentrale Stelle der Eingliederungs- und Sozialhilfeträger verankert werden, mit dem Ziel, die gemeinsame Verantwortung für den Sozialraum und die Planung und Zurverfügungstellung bedarfsdeckender Leistungen sicherzustellen. Zudem sollen anlasslose Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen möglich werden.
Ebenfalls am 5. Juni 2019 wurde der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zwischen dem Land Berlin (vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung) und der Vereinigung der Leistungserbringer (PDF-Dokument) geschlossen, der u.a. Regelungen für den Übergang vom SGB XII in das SGB IX enthält.
Wenige Tage vorher wurde auch in Thüringen ein Landesrahmenvertrag (PDF-Dokument) zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Verbänden der Leistungserbringer geschlossen, in dem insbesondere die Grundsätze einer neuen personenzentrierten Leistungsform gemeinsam definiert worden sind.
Inzwsichen wurden damit in vier Bundesländern Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX unterzeichnet und veröffentlicht (Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen), die Sie auf den Seiten zum Umsetzungsstand in den Ländern nachlesen können:
Der BTHG-Kompass wird übersichtlicher
Um Ihnen den Weg zu den Fragen und Antworten des BTHG-Kompass zu erleichtern, haben wir die Gesamtansicht des BTHG-Kompasses entwickelt, mit der Sie sich durch die Themen und Unterthemen des Online-Kompendiums klicken und einfacher zu Ihrem Ziel gelangen können. An der bestehenden Struktur ändert sich dadurch nichts; die Gesamtansicht ist lediglich eine Ergänzung zur aktuellen Ansicht des BTHG-Kompasses. Damit verbunden ist eine neue Suchfunktion, mit der Sie den Kompass nach Themen und Paragraphen filtern können.
Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente
Durch das BTHG wurden zum 1. Januar 2018 neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung von Bedarfsermittlungsinstrumenten. Einige Länder haben neue Instrumente entwickelt, andere bestehende Verfahren an die neuen Vorgaben angepasst.
Seit dem 3. Juni 2019 können Sie Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten in unserer neuen Fachdiskussion einstellen. Für die Beantwortung stehen Ihnen Expertinnen und Experten aus den Bundesländern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Aktuelles
Referentenentwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes vorgelegt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 12. Juni 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, kurz: Angehörigenentlastungsgesetz, vorgelegt. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung diverse Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Handlungsempfehlung "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz"
Die BAG Landesjugendämter hat ihre Handlungsempfehlung "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz" veröffentlicht. Für die Träger der Jugendhilfe ist das ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der zweiten Reformstufe des BTHG.
Erfahrungsberichte anderer Leistungsanbieter
Seit dem 1. Januar 2018 können andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX Werkstatt-Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich erbringen. Mit der Einführung dieser Neuregelung will das BTHG das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben stärken. Wir haben einige andere Leistungsanbieter zu ihren Erfahrungen befragt. Die Ergbenisse der Befragung haben wir für Sie zusammengefasst.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 18. Juni 2019 Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung verabschiedet. Diese sollen als Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung dienen. Die Empfehlungen beschäftigen sich mit den durch das BTHG neu eingeführten Planverfahren, dem Teilhabeplanverfahren, in dem die Rehabilitationsträger sich abstimmen und zusammenarbeiten, und dem Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe.