Ausrichtung des leistungsberechtigten Personenkreises an der ICF
Warum sollte der leistungsberechtigte Personenkreis an der ICF ausgerichtet werden und warum an den Lebensbereichen der ICF? Sind diese Lebensbereiche und die ICF hierfür überhaupt geeignet?
Antwort:
Ausrichtung des leistungsberechtigten Personenkreises an der ICF
Die ICF ist eine international gebräuchliche Sprache, um die Auswirkungen gesundheitlicher Störungen auf die gesellschaftliche Teilhabe zu beschreiben. In Deutschland ist ihre Anwendung in allen Bereichen der Rehabilitation verbindlich; bereits vor dem BTHG war ihre Anwendung fachlich empfohlen. Die ICF pflegt ein Verständnis von Behinderung als Ergebnis einer Wechselwirkung von Kontextfaktoren mit gesundheitlichen Störungen auf die tägliche Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Dieses Verständnis stimmt mit dem der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weitestgehend überein. Die UN-BRK ist seit ihrer Ratifizierung im Jahre 2009 in Deutschland verbindliches Recht.
Allerdings kommt die Studie unter anderem zu dem Ergebnis, dass die neun im Rahmen der ICF beschriebenen Teilhabebereiche nicht so klar voneinander abgegrenzt sind, dass sie wie eine „Checkliste“ zur Entscheidung über die Leistungsberechtigung herangezogen werden könnten. Von einem solchen schematischen Vorgehen hat die Studie daher abgeraten; vgl. die Stellungnahme der DVfR zur Nutzung der ICF im Rahmen der Bedarfsfeststellung, die unter https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/links-und-materialien/material-bedarfsermittlung-icf/ oder unter www.dvfr.de nachzulesen ist.