Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird bei bundeslandsübergreifenden Fällen genutzt?
Wenn ein Leistungsberechtigter in einem anderen Bundesland lebt als der zuständige Leistungsträger, auf welcher Grundlage wird dann die Bedarfsermittlung durchgeführt? Beispiel: Ein Leistungsberechtigter lebt in Hannover. Leistungsträger ist der LWL. Wird zur Bedarfsermittlung B.E.Ni oder Bei_NRW genutzt?
Antwort:
Die Bedarfsermittlung wird auf Grundlage des Bedarfsermittlungsinstruments des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe durch ebendiesen Träger durchgeführt. In dem geschilderten Fall ist der LWL zuständiger Träger der Eingliederungshilfe. Dieser wird den Bei_NRW zur Bedarfsermittlung nutzen und nicht mit dem Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni arbeiten.
Bedarfsermittlungsinstrument des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe