Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben
Wie begegnet man Menschen in der Bedarfsermittlung, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben müssen (z.B. mit Unterbringungsbeschluss)?
Antwort:
Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben
In gleicher Weise wie Menschen ohne Unterbringungsbeschluss. Das Wesen der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist die Stärkung der Selbstbestimmungsfähigkeit und die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. Bei der Bedarfsermittlung wird das Ziel sein, aus einer Wohnform mit Unterbringungsbeschluss heraus zu kommen, dementsprechend müssen die Hilfen entsprechend angelegt werden. Die konkret formulierten Assistenzleistungen helfen dabei.
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