Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Die bisherigen Regelungen des SGB XII zur Betreuung in einer Pflegefamilie für Minderjährige wurden in das SGB IX übernommen und ausdrücklich auf Volljährige ausgedehnt.

Lebensunterhalt bei Betreuung in Pflegefamilien

§ 54 Abs. 3 SGB XII, der die Hilfe zum Lebensunterhalt bei Betreuung in einer Pflegefamilie regelt, tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Ist Ihnen bekannt, ob eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2019 durch den Gesetzgeber vorgesehen ist? Derzeit ist der Lebensunterhalt integraler Bestandteil der Hilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII. Wird dies auch ab 2020 der Fall sein, oder werden sowohl Kinder als auch Erwachsene in Pflegefamilien vom Träger der Eingliederungshilfe ab 2020 nur die fachliche Hilfe erhalten, aber keine Leisungen für den Lebensunterhalt?



Antwort:

Rechtsänderung ist erfolgt

Pauschale Geldleistungen

Pauschale Geldleistungen können etwa für Leistungen zur Assistenz, zur Förderung der Verständigung und zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität erteilt werden.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.