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Thema

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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird am 1. Januar 2020 in der Eingliederungshilfe ein Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten nun auch in den bisherigen "Komplexeinrichtungen" ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Für die Leistungsberechtigten, die bisher in ihrer eigenen Wohnung betreut wurden, ändert sich diesbezüglich nichts.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

Beitrag #M1079

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Erbschaft eines Grundstücks

Ich habe eine Frage zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei Eingliederungshilfeleistungen . Erfolgt bei dem zu erwartenden Erbe eines Hauses ein Eintrag ins Grundbuch des Leistungsträgers? Deutlicher: Wenn jemand in der Zukunft Alleinerbe eines Hauses ist, kann dann der Leistungsträger verlangen, im Grundbuch vorsorglich eingetragen zu werden? Und muss dann im Nachhinein die Leistung zurückgezahlt werden?

Beitrag #1053

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Häufig scheitern EGH-Maßnahmen an der Vorlage von den geforderten Unterlagen, wie Kontoauszügen etc. Wer sorgt dann dafür? Bei uns bekommen die Antragsteller eine Liste mit, welche Unterlagen für die Antragsbearbeitung vorzulegen sind. Erst wenn die Unterlagen komplett sind, wird der Antrag bearbeitet. Viele Antragsteller können die Unterlagen nicht beibringen, so dass die Hilfe wegen mangelnder Mitwirkung ablehnt wird. Oder es gibt den Verweis, dass der Betreuer diese Unterlagen beibringen muss. Jedenfalls kümmert sich kein EGH Mitarbeiter darum, z.B. gemeinsam mit dem Antragsteller die Unterlagen zu Hause zu suchen.

Beitrag #1052

Verfasser*in: Privatperson
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Unterstützt von: 1
im BTHG-Kompass beantwortet

Ich habe eine Frage zur Praxis der Umsetzung dessen: Ich stehe im häufigen Kontakt zu Leistungserbringern. Diese sagen immer wieder, dass die Bedarfserhebung auch in Zukunft auf die Leistungserbringer abgeschoben werden wird. Wie sehen Sie dies und inwiefern sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, diese Leistung zu erbringen?

Beitrag #1050

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Wer übernimmt die Koordination der einzelnen Leistungsträger hier in NRW zwischen LVR und Sozialamt?

Beitrag #1049

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Persönliches Budget: Wie erfahre ich, welche Berufsgruppe mit welcher Vergütung/Lohn vom Leistungsträger hinterlegt ist? Wie steht es mit der Transparenz im Bedarfsermittlungsverfahren?

Beitrag #1048

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Im Rahmen des BTHG wurde für eine Hilfsperson ein Minijob eingerichtet. Wer ist für die Anmeldung bei der Minijobzentrale und die weitere Abrechnung, für den Leistungsnachweis des Arbeitnehmers zuständig? Muss dies über das Betreuungsbüro laufen? Wer ist zuständig für Vergütung/Überweisung an den Arbeitnehmer?

Beitrag #1047

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Gibt es einen Unterschied zum Anspruch (Beratung/Unterstützung) bei Leistungsberechtigten ohne Wohnsitz?

Beitrag #1046

Verfasser*in: Privatperson
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im BTHG-Kompass beantwortet

Wie soll der Leistungsträger in der Praxis seiner Verpflichtung zur Beratung und eventuell erforderlichen Unterstützung, vor allem hinsichtlich des geeigneten Leistungserbringers, nachkommen, wenn der Leistungsberechtigte zuvor schon einen Leistungserbringer angesprochen hat oder von einem solchen betreut wird?

Beitrag #1045

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Gilt es, gerade für uns rechtliche Betreuer, dass das Sozialamt nicht sowohl die Unterstützung als auch die Mitwirkungspflicht auf uns abwälzen kann, weil wir ja alles verstehen und den Betreuten vertreten? Falls ja, wäre das Sozialamt fein raus. Falls nein, wie kann ich das Sozialamt überzeugen, wenn die reine Vorlage der Paragraphen nicht ausreicht? Muss ich wegen jeder Verweigerung vor Gericht gehen? Dann mache ich das schnell selbst, weil der Betreute nicht monatelang warten kann. Oder gibt es ein anderes Druckmittel?

Beitrag #1044

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Muss das Sozialamt dem Betreuten helfen, ein Wohnheim/Pflegeheim zu finden, das heißt z.B. Listen abzutelefonieren, bis ein Platz gefunden ist?

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