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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens
Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird am 1. Januar 2020 in der Eingliederungshilfe ein Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten nun auch in den bisherigen "Komplexeinrichtungen" ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Für die Leistungsberechtigten, die bisher in ihrer eigenen Wohnung betreut wurden, ändert sich diesbezüglich nichts.
Beteiligung beendet –
Rechtliche Grundlagen
Beitrag #M1073
Werbungskosten bei Kapitaleinkommen
Wie hoch sind die Werbungskosten bei Kapitaleinkommen?
Beitrag #M1077
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens bei Werkstattmitarbeitenden
§ 138 Abs. 1 SGB IX besagt, dass ein Beitrag des/der Leistungsberechtigten nicht aufzubringen ist, wenn u.a. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 111 SGB IX bezogen werden. Heißt das, Einkommen und Vermögen werden nicht herangezogen, wenn jemand in einer Werkstatt arbeitet? Auch nicht das des Partners?
Beitrag #M1078
Wann gelten bei Leistungen zur Hilfe zur Pflege die Einkommens- und vermögensregelungen der Eingliederungshilfe?
Wenn jemand im Alter von über 65 Jahren erstmals Eingliederungshilfeleistungen und gleichzeitig Leistungen der Hilfe zur Pflege erhält, gelten dann die Einkommens- und Vermögensvorschriften der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege?
Beitrag #M1080
Gleichzeitiger Bezug von Leistungen der Grundsicherung und Eingliederungshilfe
Gilt die Vermögensgrenze der Grundsicherung bei gleichzeitigem Bezug von Grundsicherung und Eingliederungshilfe? Beispiel: Der Klient ist in einer WfbM, wohnt stationär in der Einrichtung und bezieht Grundsicherung.
Beitrag #M1082
Gleichzeitiger Bezug von Leistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen
Wie sieht es bei gleichzeitigem Bezug von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen aus, z.B. Erziehungsstellen. Wer wird herangezogen? Müssen Rechnungen an das Kind/Eltern gestellt werden?
Beitrag #M1068
Anrechnung des Vermögens bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung
Gilt die Vermögensfreigrenze von 5.000 € auch für die Leistungen der Eingliederungshilfe, d.h. dürfte bei Vermögen von 20.000 € der Eingliederungshilfeträger die Leistungen ablehnen oder werden die Leistungen (Eingliederungshilfe, Grundsicherung) schon separat für sich betrachtet?
Beitrag #M1074
Berücksichtigung des Partnereinkommens
Wenn der Lebenspartner die Einkommensgrenze des § 136 Abs. 3 SGB IX überschreitet, erhöht sich dann der Freibetrag für das Kind?
Beitrag #M1069
Regelungen zum Einkommen und Vermögen bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen der Grundsicherung und Eingliederungshilfe
Gilt die Vermögensfreigrenze von 5.000 € auch für die Leistungen der Eingliederungshilfe, d.h. dürfte bei einem Vermögen von 20.000 € der Eingliederungshilfeträger die Leistungen ablehnen oder werden die Leistungen (Eingliederungshilfe, Grundsicherung) separat für sich betrachtet?
Beitrag #M1071
Unterschied zwischen Netto- und Bruttoprinzip
Können Sie bitte den Unterschied zwischen Netto- und Bruttoprinzip bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen erklären?
Beitrag #M1067
Einkommens- und vermögensregelungen bei Bezug von Leistungen zur Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe?
Gilt für die Hilfe zur Pflege nach § 103 Abs. 2 SGB IX ein höherer Freibetrag bei Zusammentreffen mit Leistungen der Eingliederungshilfe?