Guten Tag, im BTHG ist mittlerweile die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert. Mich interessiert, ob und welche Konzepte der Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen es bereits gibt.
Antwort:Es gibt bereits eine ganze Reihe von Kommunen, die sich gemeinsam mit Bauplanungsbehörden, regionalen Vereinen und Verbänden, verschiedenen Leistungserbringern, Betroffenenverbänden und Behörden anderer Säulen das Sozialleistungssystems auf den Weg gemacht haben, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen.
Anregungen zu möglichen Wegen und Ausgestaltungen kann man unter anderem in Hamburg, Nordfriesland oder Ulm finden.
-https://www.lmbhh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/zwischenbericht_traegerbudget_2016_Impressum.pdf
-https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Projekte-Initiativen/Sozialraumorientierung
-http://docplayer.org/49908061-Sozialraumorientierung-stadt-ulm.html
Das sind zwar lediglich Beispiele, aber sie werden seit mehreren Jahren erfolgreich erprobt und ständig weiterentwickelt.
Die erste Herausforderung ist, den „inklusiven Sozialraum“ denken und verwirklichen zu wollen. Daran anknüpfend kann man dann damit beginnen, eingetretene Pfade zu verlassen, potenzielle Sozialraumpartner anzusprechen und funktionsfähige Kooperationsstrukturen zu schaffen.
Gemäß § 94 Abs. 3 SGB IX n.F. sind die Länder für die sozialräumliche Entwicklung der Eingliederungshilfe zuständig und unterstützen die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrages.
Konzepte der Sozialraumorientierung in der EingliederungshilfeDownloads und Links