Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim sprach in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichteten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden, die anderen Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit, die mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar in 2018 Kraft getreten sind. Die Veranstaltung beleuchtete die Koordination und Kooperation der zuständigen Leistungsträger, -erbringer und der Integrationsämter und bietet eine Plattform für den Austausch über Erfolgsfaktoren.
Bewohnerinnen und Bewohner einer "besonderen Wohnform" konnten bisher ihren Werkstattlohn zusätzlich zum Barbetrag "behalten". Wie wird es zukünftig sein? Steht dann …
Innerhalb der Gesamtplankonferenz wird der Restmittelbarverbleib des Leistungsberechtigten in der besonderen Wohnform ermittelt. Hierfür muss der Leistungserbringer …
Am 28. Oktober 2019 gab es das Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für …
Wie sind die Regelungen zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung anzuwenden beim Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen, d.h. wenn die gemeinschaftliche …
Welche Regelungen gibt es für Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
In Rheinland-Pfalz sind nahezu alle Tagesförderstätten für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen eigenständige Einrichtungen und gehören nicht der WfbM an (also …
Muss vor Inanspruchnahme des Budgets für Ausbildung das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 2 SGB IX durchlaufen werden?
Welche Überlegungen liegen von Seiten der Werkstätten für behinderte Menschen vor, um die für das Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen notwendige Zusammenarbeit …
Ein Beschäftigter einer WfbM hat nach 20 Jahren Tätigkeit den vollen Anspruch auf Altersrente erworben. Wie ist es bei den anderen Leistungsanbietern geregelt?