Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichteten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.
Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Doch noch werden das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und die anderen Leistungsanbieter nicht so genutzt, wie vom Bundesgesetzgeber erhofft. Die digitale Veranstaltung informierte über die Leistungsformen, stellt gute Praxisbeispiele vor und lädt zum Austausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen ein.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden, die anderen Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit, die mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar in 2018 Kraft getreten sind. Die Veranstaltung beleuchtete die Koordination und Kooperation der zuständigen Leistungsträger, -erbringer und der Integrationsämter und bietet eine Plattform für den Austausch über Erfolgsfaktoren.