Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim sprach in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Doch noch werden das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und die anderen Leistungsanbieter nicht so genutzt, wie vom Bundesgesetzgeber erhofft. Die digitale Veranstaltung informierte über die Leistungsformen, stellt gute Praxisbeispiele vor und lädt zum Austausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen ein.
Seit 2018 gibt es mit dem BTHG für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer WfbM: die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Einen Erfahrungsbericht und die Möglichkeit Fragen zum Thema zu stellen, erhielten interessierte Personen im Rahmen der Veranstaltung.
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.
Am 28. Oktober 2019 gab es das Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für …
Wie sind die Regelungen zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung anzuwenden beim Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen, d.h. wenn die gemeinschaftliche …
Welche Regelungen gibt es für Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Welche Überlegungen liegen von Seiten der Werkstätten für behinderte Menschen vor, um die für das Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen notwendige Zusammenarbeit …
Angenommen der andere Leistungsanbieter hat einen Beschäftigten auf einem Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt platziert. Nun steht der Übergang vom anderen …
In dem per Link beigefügten Beitrag der BAGüS zum Thema Änderungen nach SGB IX für WfbM und Andere Leistungsanbieter finde ich die Äußerung zur Ausgleichsabgabe …
Ein Beschäftigter einer WfbM hat nach 20 Jahren Tätigkeit den vollen Anspruch auf Altersrente erworben. Wie ist es bei den anderen Leistungsanbietern geregelt?
Sind Ihnen Pläne einzelner WfbM bekannt, sich selbst als „andere Leistungsanbieter“ aufzustellen, und falls ja, welche Leistungen (Eingangsverfahren, …
Machen „andere Leistungsanbieter“ den Werkstätten nicht Konkurrenz? Verhindert das nicht, dass Leistungserbringer Alternativen zur Werkstatt entwickeln?