Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Ab 21. Oktober haben Sie in unserer Online-Fachdiskussion die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen und Fragen zu anderen Leistungsanbietern zu teilen. Gegenstand der Fachdiskussion können die Herausforderungen des Zulassungsverfahrens für Unternehmen sein oder Problemstellungen, die sich in der Antragstellung sowie im laufenden Betrieb ergeben haben. In der Vorbereitung der Fachdiskussion werden wir außerdem auf die Möglichkeit der Zuverdienstprojekte eingehen.
Am 16. und 17. September 2019 lädt das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Leistungsträgern, -erbringern sowie Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen zu einer Bilanzveranstaltung nach Berlin ein.
Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem Gesetz zur Stärkung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Das BTHG sieht vor, dass die Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vorzunehmen hat (§ 118 Abs. 1 SGB IX n.F.). Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung dieser Bedarfsermittlungsinstrumente.
Wo welches Instrument zum Einsatz kommt, wie sie den Anforderungen des BTHG gerecht werden und was sie unterscheidet, ist Gegenstand des Webinars.
Dr. Florian Steinmüller, stellvertretender Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, gibt eine Einführung in die Anforderungen des BTHG an die Bedarfsermittlung und geht dabei auch auf die neuen Instrumente ein.
Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen sind zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.
Im Rahmen des Tages der Landesarbeitgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen wird Dr. Florian Steinmüller, stv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, über den aktuellen Umsetzungsstand sprechen.
Die Sozialdezernententagung des Deutschen Vereins e.V. bietet der Zielgruppe eine Plattform, um sich mit aktuellen fachlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Tagung stellt Dr. Florian Steinmüller, stv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, das Projekt und dessen derzeitigen Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern vor.
In unserer Fachdiskussion zum Thema Bedarfsermittlungsinstrumente können Sie unseren Expertinnen und Experten Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten stellen, die im Zuge der Umsetzung des BTHG in den Bundesländern überarbeitet oder neu eingeführt wurden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Künftig wird dadurch sowohl die Förderung einer schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung (Meisterkurs, Bachelorstudium) ebenso möglich wie die Förderung einer rein akademischen Aus- und Weiterbildung (Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium).
Dr. Florian Steinmüller, stv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte das Projekt und den Umsetzungsstand des BTHG im Rahmen der 67. DRK-Bundestagung der Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vor.