Digitale Fachveranstaltung Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“

Digitale Fachveranstaltung

Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“

Die Beratung von Menschen mit Behinderungen hat laut § 106 Abs. 1 SGB IX in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form zu erfolgen. Die Gesetzesbegründung führt explizit die Nutzung von Leichter Sprache auf. Dort wird jedoch auch auf Art. 21 der UN-BRK verwiesen, der deutlich mehr Formen wahrnehmbarer Kommunikation aufführt. Katrin Hinternesch, Projektkoordinatorin Gelingende Kommunikation der Vielfalter gGmbH, erläutert die Bandbreite der Kommunikationsformen und zeigt anhand von Praxisbeispielen mögliche Methoden und Hilfsmittel, die Leistungsträger einsetzen können.

Frau Hinternesch wird im Rahmen der Veranstaltung darauf eingehen, wie mit Hilfe von Symbolen Gespräche strukturiert und visualisiert werden können. Sie berichtet von Erfahrungen aus dem Projekt „Ich weiß jetzt: Das brauche ich“ der Lebenshilfe Niedersachsen, Caritas Niedersachsen und der Leibniz Universität Hannover aus dem Jahr 2020. Im Rahmen des Projekts wurde das niedersächsische Bedarfsermittlungsinstrument BENi mit Hilfe von Symbolen und in Leichter Sprache übersetzt. Frau Hinternesch stellt zudem ein Instrument vor, mit dem z.B. Beratungsgespräche strukturiert geführt werden können.

Die Vielfalter – Experten für Teilhabe gGmbH ist ein Verbund der acht großen Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in Süd-West-Niedersachsen. Gemeinsam entwickeln sie Standards, um Inklusion zu verwirklichen. Das Projekt "Gelingende Kommunikation" hat zum Ziel, kommunikative Barrieren insbesondere im Sozialraum abzubauen. Durch Netzwerkarbeit und Schulungsmaßnahmen sowohl bei Leistungserbringern als auch in der Öffentlichkeit sensibilisieren sie für das Thema und qualifizieren Mitarbeitende.

Präsentation

Hier können Sie die Präsentation zum Vortrag von Frau Hinternesch herunterladen.

Mitschnitt

Den Mitschnitt dieser Veranstaltung finden Sie hier:

 

 

Die digitale Fachveranstaltung ist Bestandteil der Online-Fachdiskussion „Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX“.

16. Januar bis 6. April 2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit …

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