Mitschnitte zum Thema Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mitschnitte

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Die in § 106 SGB IX aufgeführten Leistungen stellen hohe Anforderungen an die Struktur und die Qualifizierung der Mitarbeitenden des Eingliederungshilfeträgers. Die Veranstaltungsreihe Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX bietet Einblicke in ganz unterschiedliche Formen der Beratungspraxis.

20. März 2023

Vorstellung der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz Brandenburg

 

An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln. Andrea Fabris und Mareike Schulz, Mitarbeiterinnen der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg, stellten deren Aufgaben und Arbeitsweise vor. Die Clearingstelle ist bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen mit Sitz im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz angesiedelt. Das Angebot wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen, die Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe sind.

16. März 2023

Die Organisationsform „Haus der Teilhabe“

 

Ein Umsetzungskonzept der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Melanie Rubach, Leiterin des Amtes für Soziales des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, stellte am 16. März das „Haus der Teilhabe“ vor. Das „Haus der Teilhabe“ ist eine neue Organisationsform, mit der die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das BTHG umsetzen will: Menschen mit Behinderungen sollen in jedem Berliner Bezirk einen Standort haben, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Dafür werden die Teilhabefachdienste Soziales und Jugend sowie das Gesundheitsamt unter einem Dach zusammengeführt. Frau Rubach berichtete, wie die Umsetzung der Idee in die Praxis durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gelingt. Sie ging insbesondere auch auf die derzeitige Umsetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX ein.

22. Februar 2023

Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“

 

Katrin Hinternesch, Koordinatorin des Projektes „Gelingende Kommunikation“ der Vielfalter gGmbH, erläuterte in der Veranstaltung, wie mit Hilfe von Symbolen Gespräche strukturiert und visualisiert werden können. Sie stellte dafür ein von ihr entwickeltes Karteikartensystem vor, mit dem anhand von Schrift und Symbolbildern unterschiedliche Lebensbereiche dargestellt werden können. Es gibt für jeden Lebensbereich eine thematisch übergeordnete Karte, z. B. Lernen und Wissens-Anwendung. Diese Oberkarte stellt mehrere einzelne Lebensbereiche dar. Für jeden einzelnen Lebensbereich gibt es wiederum thematisch untergeordnete Karten, welche sich mit Fragestellungen für einen bestimmten Lebensbereich beschäftigen. Der Mensch mit Behinderung kann also mittels Karteikarten seinen Gemütszustand, seine Neigung und Wünsche durch Symbolbilder mitteilen. In der abschließenden Diskussionsrunde wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Bandbreite von Kommunikationsformen mit oder für Menschen mit Behinderung eine noch größere Vielfalt geben muss und dabei eine sehr genaue Differenzierung von möglichen Kommunikaitonsformen im Verhältnis zur jeweiligen Art der Behinderung notwendig ist.

16. Januar bis 6. April 2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit …

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Auf der linken Seite steht ein Mensch auf einem Berggipfel. Er ist wie ein Wanderer gekleidet, trägt Rucksack und Wanderstock und wendet dem Betrachter den Rücken zu. Die Person blickt in der Ferne auf ein Bergmassiv, in das viele verschiedene Begriffe zum BTHG eingebettet sind: Rehabilitation, selbstbestimmte Teilhabe, umfangreiche Rechtsänderungen, Eingliederungshilfe, ICF-Orientierung, Bedarfsermittlung, einheitiche Lebensverhältnisse etc.

Ihr Kompendium zum Gesetz

Der BTHG-Kompass ist als stetig wachsendes Kompendium gedacht. Er soll Themen umfassen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang stehen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestellungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile abbilden.

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