Digitale Fachveranstaltung „Eine Werkstatt wird anderer Leistungsanbieter“

15.Oktober 2021

Digitale Fachveranstaltung „Eine Werkstatt wird anderer Leistungsanbieter“

Die 53° NORD Agentur und Verlag wird zusammen mit Martin Plug und Claudia Cseh, Werkstatt der Lebenshilfe Bergisches Land am 9. November 2021 einen Erfahrungsbericht einer WfbM mit der Gründung eines Betriebs nach § 60 SGB IX anbieten.

Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen. Hierzu wurden die zu erfüllenden Voraussetzungen gegenüber den WfbM heruntergeschraubt Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei sogenannten 'Anderen Leistungsanbietern' wahrgenommen werden. Nach mehr als drei Jahren zeigt sich jedoch, dass die Anzahl an Anderen Leistungsanbietern (derzeit 64: Stand Oktober 2021, Quelle: REHADAT) hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurückgeblieben ist. Laut einer Befragung Anderer Leistungsanbieter vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG liegen die Gründe dafür u. a. im Zulassungsverfahren sowie in den hohen fachlichen Anforderungen an das Personal sowie an die räumliche Ausstattung (die Erfahrungsberichte finden Sie hier.)

Zugleich ist es in einigen Bundesländern untersagt, dass eine Umwandlung von WfbM-Plätzen (auch ausgelagerten Arbeitsplätzen) in solche eines Anderen Leistungsanbieters erfolgen. Jedoch ist genau dort alles vorhanden (Knowhow, Personal, Netzwerk zu potenziellen außerbetrieblichen Arbeitgebern etc.), was ein Anderer Leistungsanbieter theoretisch benötige.

Erfahrungsbericht einer WfbM zur Gründung eines anderen Leistungsanbieters

Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltungen werden Martin Plug und Claudia Cseh, Werkstatt der Lebenshilfe Bergisches Land, schildern, wie sie als WfbM die Gründung eines Tochterunternehmens als Anderer Leistungsanbieter vorgenommen haben. Sie entwickelten dabei für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein Konzept, das ausschließlich betriebsintegrierte Arbeitsverhältnisse vorsah und erhielten damit die Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter. Sie werden daher u. a. Antworten auf die Fragen nach dem Aufwand, der mit einer Beantragung als Anderer Leistungsanbieter verbunden ist, nach den Erfahrungen mit dem Bewilligungsprozess und nach den Unterschieden ihres Betriebs zur "klassischen" WfbM geben können.

Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite:

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