Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim sprach in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Doch noch werden das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und die anderen Leistungsanbieter nicht so genutzt, wie vom Bundesgesetzgeber erhofft. Die digitale Veranstaltung informierte über die Leistungsformen, stellt gute Praxisbeispiele vor und lädt zum Austausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen ein.
Seit 2018 gibt es mit dem BTHG für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer WfbM: die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Einen Erfahrungsbericht und die Möglichkeit Fragen zum Thema zu stellen, erhielten interessierte Personen im Rahmen der Veranstaltung.
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.
Bei einer Tagung in der vergangenen Woche berichtete ein Kollege, dass sein Konzept für einen anderen Leistungsanbieter vom Landschaftsverband NRW mit der Begründung …
Wir sind daran interessiert, ob bislang Erkenntnisse und Zahlen aus den Bundesländern über die bisherigen Anträge auf Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter nach § …
Wir wollen uns als anderer Leistungsanbieter §60 SGB IX anerkennen lassen und haben bereits im letzten Jahr ein Konzept eingereicht. Wir wollen Menschen, die im …
Gibt es bereits ein Fachkonzept für den Arbeitsbereich bei anderen Leistungsanbietern?
Welche Regelungen gibt es für Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Derzeit werden viele Zuverdienstangebote für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 53 ff. SGB XII vorgehalten, worauf auch die …
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?