Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Ziel der Veranstaltung war es u. a., Erfolgsgeschichten zu teilen und gemeinsam konkrete Schritte für eine personenzentrierte Ausgestaltung zu entwickeln.
Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?
Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm stellte das Konzept und die praktische Umsetzung vor.
Woraus leiten sich die Bedarfe im Sozialraum ab? Wie werden Bedarfe ermittelt und die aus der Bedarfsermittlung erlangten Erkenntnisse genutzt, um eine passgenaue und personenzentrierte Leistungserbringung zu gewährleisten? Wie ein Leistungserbringer die sozialräumlichen Bedarfe ermitteln könnte und welche Rollen er in diesem Zuge im betrachteten Sozialraum einnimmt, darüber berichtete Herr Dr. Martin Holler im Rahmen der Veranstaltung.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz stellte Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vor.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen stellten Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vor.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Ist es Praxis, das einmal durchgeführte Bedarfsfeststellungsgespräch sowohl für die zeitliche Weiterbewilligung einer Leistung als auch als Grundlage für ihre …
Gibt es einen Anspruch auf Amtshilfe bei der Bedarfsermittlung?
Was wird zukünftig der Output der neuen Bedarfsermittlungsinstrumente sein? Ein Anzahl genehmigter Fachleistungsstunden? Ein Budget? Wird es Hilfebedarfsgruppen geben?
In Hessen wird es ab 2020 den PiT geben (und nicht den ITP, wie ursprünglich geplant). Leider ist dieser noch nicht veröffentlicht. Wissen Sie, ab wann Einblick in den …
Was wurde in Baden-Württemberg aus der Forderung nach einer unabhängigen Stelle für die Umsetzung des Bedarfsermittlungsinstrumentes?
Eine Person wohnt seit Februar 2019 in Oldenburg, zuvor hat die Person in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewohnt. Nach dem Umzug nach Oldenburg ist momentan der Kostenträger …
Warum hat sich Baden-Württemberg dazu entschieden, ein Instrument zu entwickeln, welches im Dialog- und Erhebungsbogen ohne Item-Liste arbeitet?
Bislang war (ohne die alten Zeiten eines pauschalen Kostensatzes zu nennen) zur quantitativen Feststellung (und somit die Grundlage zur Verpreisung / Refinanzierung) …
Die ICF basiert auf einem bio-psycho-sozialen Modell – Störungen und Beeinträchtigungen in den verschiedenen Komponenten (Körperfunktion, -struktur, …
Wie begegnet man Menschen in der Bedarfsermittlung, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben müssen (z.B. mit Unterbringungsbeschluss)?