BAR aktualisiert Gemeinsame Empfehlung für die Durchführung von Begutachtungen

29. Januar 2024

BAR veröffentlicht aktualisierte Fassung der Gemeinsamen Empfehlung zur Durchführung von Begutachtungen

Die Begutachtung nach § 17 SGB IX spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat nun die bestehenden Vereinbarungen nach § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX für die Durchführung von Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Grundsätzen aktualisiert.

Eine umfassende Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach § 14 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 13 SGB IX ist entscheidend für den Erfolg des gesamten Rehabilitationsprozesses. Sie ist ein wichtiger Schritt für eine gelingende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Für eine umfassende Bedarfsermittlung und -feststellung der Rehabilitationsträger ist die Begutachtung i.S.v. § 17 SGB IX nötig. Vor diesem Hintergrund ist dieser Gemeinsamen Empfehlung ein multidisziplinärer Ansatz zu Grunde gelegt. Dieser berücksichtigt ärztliche, sozialmedizinische und psychologische Gutachten sowie Gutachten der Sozialen Arbeit, sofern dies erforderlich ist.

Aktualisierung der Gemeinsamen Empfehlung

In der zum 1. November 2023 in Kraft getretenen überarbeiteten Gemeinsame Empfehlung wurden bestehende Vereinbarungen aktualisiert und mit Blick auf die Praxis weiterentwickelt. Die Änderungen betreffen vor allem folgende Aspekte:

  1. Multidisziplinärer Ansatz: Verschiedene Fragestellungen erfordern unterschiedliche Expertisen. Deshalb sind ab jetzt neben ärztlichen sozialmedizinischen Gutachten auch psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit in der Gemeinsamen Empfehlung verankert. Dies bedeutet, dass verschiedene Fachrichtungen und Disziplinen in die Begutachtung einbezogen werden können, um eine ganzheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Dabei können die Gutachten sowohl allein für sich stehen, als auch mehrere Expertisen umfassen.
  2. Allgemeine Regelungen: Übergeordnete Regelungen, die für alle Gutachten gelten, sind nun im allgemeinen Teil der Gemeinsamen Empfehlung aufgeführt.
  3. Besondere Regelungen: Der besondere Teil umfasst Regelungen für ärztliche sozialmedizinische sowie psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen der Sachverständigen, Anlässe, Inhalte und Anforderungen der jeweiligen Gutachten.
  4. Trägerübergreifende Qualitätsstandards: Mit der Überarbeitung werden Qualitätsstandards beschrieben, die trägerübergreifend für ärztliche sozialmedizinische, psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit gelten. Diese werden die Konsistenz und Qualität der Gutachten in allen Bereichen fördern.

Die aktualisierte Version der Gemeinsamen Empfehlung können Sie hier kostenfrei herunterladen:

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