BMAS veröffentlicht Vorabevaluation des Entwurfs für eine neue Verordnung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises

25. Januar 2024

BMAS veröffentlicht Vorabevaluation des Entwurfs für eine neue Verordnung zur Bestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte die Kienbaum Consultants International GmbH damit, eine Vorabevaluation des Entwurfs der „Verordnung über den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe“ (VOLE) zu erstellen. Diese hatte die Überprüfung von Veränderungen des leistungsberechtigten Personenkreises zur Aufgabe und wurde nun veröffentlicht.

Ergebnisse der Vorabevaluation

Das Ergebnis der Studie besagt, dass sich durch die Anpassung des Behinderungsbegriffs an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), der leistungsberechtigte Personenkreis rechtlich nicht verändert. Allerdings weist die Untersuchung darauf hin, dass die Anwendung der Eingliederungshilfe-Verordnung (EnglHV) in der Praxis durch eine heterogene Arbeitsweise der Verwaltungen einschließlich der damit verbundenen Arbeitsanweisungen, durchaus unterschiedlich sein kann. Darüber hinaus kann die Einführung neuer medizinischer Rechtsbegriffe mit der VOLE eine Rechtsklarheit sowie eine einheitliche Rechtsanwendung bewirken, sofern die Anwendung der neuen medizinischen Rechtsbegriffe in der Umsetzung verändert wird.

Änderungen des Behinderungsbegriffs durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das BTHG führte im Januar 2018 in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX eine Änderung im Behinderungsbegriff mit sich. Statt eine Behinderung gänzlich am Menschen festzumachen, soll diese nun an ihrer Wesentlichkeit festgemacht werden. Demnach setzt sich eine Behinderung aus personenbezogenen Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit umweltbezogenen Barrieren zusammen. Diese Neuformulierung hat zur Folge, dass überprüft werden muss, ob der leistungsberechtigte Personenkreis sich dadurch verändert.

Vorangegangene politische Abläufe zur Vorabevaluation 

Die im BTHG vorgebrachte Neukonzipierung zum leistungsberechtigten Personenkreis in § 99 SGB IX nach Art. 25 a BTHG bedurfte weiterer Regelungen und wurde auch im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation als nicht tragfähig eingestuft (ISG, 2018a). Die daraufhin vom BMAS einberufende Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis in der Eingliederungshilfe“ (AG LPE) erarbeitete Kriterien zur Neudefinition von § 99 SGB IX. Außerdem entwarf sie eine neue Verordnung zur Konkretisierung des Zugangs zu Leistungen (VOLE). Der § 99 SGB IX wurde daraufhin im Juli 2021 nach den Hinweisen der AG LPE vom Gesetzgeber angepasst. Der Verordnungsentwurf (VOLE) orientiert sich in seiner Struktur an der aktuell geltenden EinglHV und lehnt sich in seinem Wortlaut an die UN-BRK sowie die ICF an. Da die beteiligten Akteure der AG LPE zu keiner Einigung gelangten, zielte die Vorabevaluation des Verordnungsentwurfs darauf ab, die Auswirkung der VOLE auf den leistungsberechtigten Personenkreis zu analysieren.
 

Hier finden Sie die Vorabevaluation des Verordnungsentwurfs zum leistungsberechtigten Personenkreis:

 

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