Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) wurde im Jahr 2019 von einer fach- und verwaltungsübergreifenden Projektgruppe unter der Leitung der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) erprobt und evaluiert. Das Land Berlin hat nun die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation veröffentlicht.
Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 das Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetzespaket sollen Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt werden, Fehlanreize in der Intensivpflege vermieden und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2020, die vom Bundestag vorgelegte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung gebilligt. Damit erhalten die Integrationsämter rückwirkend zum 1. März 2020 die Möglichkeit, die Mittel der Ausgleichsabgabe auch zielgerichtet für die Kompensation der coronabedingt sinkenden Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen verwenden zu können.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat die am 17. Juni 2020 beschlossene Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Mit dem BTHG sollen die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Für ländliche Regionen ist das eine besondere Herausforderung.
Am 29. Juni 2020 ist die „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV“ im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Verordnung sieht vor, dass die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung aus den Sozialschutz-Paketen I und II bis Ende September 2020 verlängert werden.
Die zweite flächendeckende Befragung zu Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe hat begonnen. Durchgeführt wird sie durch das mit der Finanzuntersuchung nach Art. 25 Abs. 4 BTHG beauftragte Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Zweck der Untersuchung ist die Beobachtung der Kostenentwicklung in der reformierten Eingliederungshilfe.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 26. Mai 2020 (B 1 KR 9/18 R) seine bisherige Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion aufgegeben. Nach der neuen Auslegung des BSG haben leistungsberechtigte Personen nur einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Leistungsträger und nicht wie bisher alternativ auch einen Sachleistungsanspruch. Für die Leistungsträger würde das eine Entlastung bedeuten.
Gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen wie Jugendherbergen, Frauenhäuser oder Sozialkaufhäuser sind nicht vom SodEG umfasst.
Mit dem Bundesprogramm rehapro unterstützt das BMAS seit 2018 Modellprojekte, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglichen. Ziel ist es, die Rehabilitation zu stärken, neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben zu entwickeln und damit die Zahl der Menschen zu senken, die Erwerbsminderungsrente, Eingliederungs- oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
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