Zweite Runde Finanzuntersuchung

15. Juni 2020

Zweite Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe

Die zweite flächendeckende Befragung zu Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe hat begonnen. Durchgeführt wird sie durch das mit der Finanzuntersuchung nach Art. 25 Abs. 4 BTHG beauftragte Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Zweck der Untersuchung ist die Beobachtung der Kostenentwicklung in der reformierten Eingliederungshilfe.

Der Fragebogen richtet sich sowohl an örtliche als auch an überörtliche Kostenträger. Er erfasst unter anderem Daten zu den Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen in den Bereichen Budget für Arbeit, andere Leistungsanbieter, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe an Bildung sowie zum Personalaufwand nach Einführung des BTHG vor dem Hintergrund des neuen Planungsverfahrens (Teilhabeplanverfahren und Gesamtplanverfahren). Außerdem werden Daten zu Frauenbeauftragten und Werkstatträten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erhoben, die im Zuständigkeitsgebiet der Träger liegen.

Im Februar 2017 hatte das BMAS das ISG zunächst mit dem Projekt „Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG“ beauftragt. Im Jahr 2019 wurden erstmals die Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe des Vorjahres erfasst. Nun erfolgt die zweite Erhebung.

Die Befragung wird vom Deutschen Landkreistag, Deutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) unterstützt.Die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG läuft bis November 2022.

 

Weitere Informationen zur Finanzuntersuchung finden Sie hier:

 

Informationen zu den weiteren begleitenden Untersuchungen und Umsetzungsinitiativen nach Art. 25 BTHG finden Sie hier:

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