Schutzschirm für gemeinnützige Träger

28. Mai 2020

Beschluss des Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion: Schutzschirm für gemeinnützige Träger

Gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen wie Jugendherbergen, Frauenhäuser oder Sozialkaufhäuser sind nicht vom SodEG umfasst.

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen in Kraft gesetzt. Bisher umfassen diese Maßnahmen jedoch nicht gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Jugendherbergen, Frauenhäuser oder Sozialkaufhäuser. Aktuell arbeiten BMFSFJ, BMAS und BMF an einer Lösung, diesen Einrichtungen ebenfalls zu helfen. Unterstützt wird dies von einem Beschluss des geschäftsführenden Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion vom 25. Mai 2020.

Der Beschluss sieht unter anderem vor, „mit Zuschüssen und Strukturhilfen die vorhandenen Schutzlücken zu schließen und damit zu gewährleisten, dass die Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien und Menschen mit Behinderungen erfolgreich fortführen können.“ Unter anderem soll dafür gesorgt werden, dass gemeinnützige Träger von einem Sonderprogramm der KfW profitieren können.

Den Wortlaut des Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes der SPD-Bundestagsfraktion, können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

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