Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Teilhabe am Arbeitsleben

13. Juli 2020

Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat die am 17. Juni 2020 beschlossene Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

Ziele der Bestandsaufnahme und der Empfehlungen

Mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben beitragen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Personenkreis der Menschen mit (drohenden) Behinderungen, die Teilhabeleistungen erhalten sollen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (vgl. § 1 SGB IX). Denn trotz der vielfältigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen immer noch durch hohe Hürden gekennzeichnet. Angebote werden oftmals nicht miteinander verzahnt oder exklusiv nur für bestimmte Personengruppen gesetzlich festgelegt.

Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung für die Beratung der Leistungsträger zu den Möglichkeiten und Angeboten der Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Außerdem sollen die Empfehlungen dazu beitragen, dass junge Menschen mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarf, die bisher in keinem Leistungssystem integriert sind, künftig berücksichtigt werden, um frühzeitig Hilfen zu erhalten.

Inhalt

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins erörtern ausgewählte wesentliche Leistungsangebote der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Dabei werden u. a. die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten Instrumente des Budgets für Arbeit (§ 61 SGB IX), des Budgets für Ausbildung (§ 61a SGB IX) sowie der anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) näher beleuchtet. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme der einzelnen Instrumente werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt.

Empfehlungen

Eine Empfehlung, die sich durch das ganze Dokument zieht, ist der erhebliche Verbesserungsbedarf, der bezüglich der Zusammenarbeit und Vernetzung der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben gesehen wird. Für eine gelingende Inklusion in den Arbeitsmarkt ist eine Zusammenarbeit im Sinne der Grundsätze zur Koordination und Kooperation der Rehabilitationsträger in Teil 1 des SGB IX notwendig.

Eine weitere Empfehlung ist die flexiblere Ausgestaltung und Förderung der Leistungsangebote und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie z. B. das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung sowie das Leistungsangebot der anderen Leistungsanbieter.

Die Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen können Sie hier herunterladen:

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