Sehr geehrte Damen und Herren,
heute hat der Bundesrat dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Neben dem SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz, dem der Bundesrat bereits am 8. November zustimmte, ist es das zweite Gesetz innerhalb eines Monats, das wichtige Änderungen zum BTHG für den Systemwechsel zum 1. Januar 2020 enthält. Dazu zählen u.a. das Budget für Ausbildung, eine Ausnahmeregelung zur Trennung der Leistungen bei volljährigen Leistungsberechtigten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und Regelungen zu Unterhaltsrückgriff und Elternbeiträgen im SGB IX. Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie in diesem Newsletter.
Noch bis zum 13. Dezember bzw. bis Jahresende sind unsere Online-Fachdiskussionen zum Thema Andere Leistungsanbieter und Bedarfsermittlungsinstrumente geöffnet. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen und Beiträge einzustellen. Die Antworten werden nach und nach im BTHG-Kompass veröffentlicht.
Außerdem freuen wir uns, Ihnen auch für das kommende Jahr wieder Vertiefungsveranstaltungen zu einzelnen Themen des BTHG anbieten zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie am Ende dieses Newsletters.
Viel Freude beim Lesen wünscht
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Sachsen-Anhalt beschließt Ausführungsgesetz zum BTHG
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 21. November 2019 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des BTHG vollzogen. Mit dem Gesetz wird das Land als zukünftiger Träger der Eingliederungshilfe im SGB IX bestimmt. Zudem beinhaltet das Gesetz u.a. Regelungen zur Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX, zu Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen sowie zur maßgeblichen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte finden Sie in Kürze auf unserer Länderseite zu Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
Neue Antworten zur Bedarfsermittlung, Leistungstrennung und weiteren Themen
Im BTHG-Kompass finden Sie nun neue Fragen-Antwort-Paare zu den Themen
- Bedarfsermittlung,
- Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen,
- Einkommen und Vermögen und
- andere Leistungsanbieter.
Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion im BTHG-Kompass!
Stellenausschreibung: Projektteam sucht Unterstützung
Wir suchen ab sofort, befristet bis 31. Dezember 2022, einen wissenschaftlichen Referenten (w/m/d), Volljurist, und zum 1. Januar 2020, befristet bis 31. Dezember 2022, einen Veranstaltungsmanager (w/m/d) in Teilzeit (75 Prozent).
Aktuelles
Bundesrat stimmt dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 im zweiten Durchgang dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Darin enthalten sind auch mehrere Änderungen zum BTHG, u.a. die Weiterförderung der EUTB nach 2022 und die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Außerdem enthält es Änderungen zum BTHG, die für den Systemwechsel zum 1. Januar 2020 wichtig sind.
Informationen des BMAS zur Anrechnung von Umsatzsteuer für Verpflegungsleistungen
Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, dass sie die Kosten für ihre Verpflegung (Warenwert) aus ihrer Grundsicherung finanzieren. Leistungserbringer, die Verpflegungsleistungen, also auch die Zubereitung der Speisen, erbringen, müssten dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen und entsprechende Beträge gegenüber den Leistungsberechtigten abrechnen. Da dies Menschen mit Behinderungen diskriminieren würde, hat das BMAS in einem Schreiben an die Länder Möglichkeiten für eine Befreiung von der Umsatzsteuer formuliert.
Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung gem. § 42b Absatz 2 SGB XII
Ab dem 1. Januar 2020 ist das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten für die Leistungsberechtigten Teil ihrer existenzsichernden Leistungen. Um die Kosten dafür zu decken, wurde mit dem BTHG ein neuer Mehrbedarf nach § 42b Abs. 2 SGB XII eingeführt. Wie dieser Mehrbedarf konkret bewilligt wird, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Rundschreiben vom 28. Oktober 2019 erläutert.
Bundesrat stimmt dem Änderungsgesetz zum BTHG zu
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 im zweiten Durchgang dem "Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften" zugestimmt. Mit dem Änderungsgesetz werden gesetzliche Unklarheiten in Vorbereitung auf die Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 beseitigt. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.