Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit dem Jahreswechsel ist die dritte Reformstufe des BTHG in Kraft getreten. Die Entkopplung von Wohnform und Fachleistungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen Teilhaberecht. Einen Überblick zu den Regelungsinhalten der dritten Reformstufe haben wir für Sie zusammengestellt.

Mit dem Systemwechsel in der Eingliederungshilfe sind einige Unsicherheiten bei den Vertreterinnen und Vertretern des Betreuungswesens entstanden. Welche Rechte, Pflichten und Verbraucherschutzaspekte sie für die von ihnen betreuten Menschen wahrnehmen können und müssen, ist Gegenstand unserer aktuellen Online-Fachdiskussion "BTHG für Akteure des Betreuungswesens". Zudem starten wir Ende Februar eine Webinar-Reihe, die sich den Themen des BTHG aus Sicht der Betreuerinnen und Betreuer nähert.

Weitere Neuigkeiten zum BTHG und zum Projekt finden Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

 

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

BTHG, Reformstufe 3

Das ist neu im Eingliederungshilferecht

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Frau, die etwas an den Händen abzählt. Rechts neben ihr stehen die Worte "Was ändert sich?".

© Anke Seeliger

Mit dem Jahreswechsel sind weitere Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. Die Reformstufe 3 steht dabei ganz im Zeichen der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst.

Bis 3. April 2020

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe wirkt sich auch auf die Arbeit von Vertreterinnen und Vertretern des Betreuungswesens aus. Sie müssen sowohl im System der Eingliederungshilfe als auch der Grundsicherung agieren. Die damit einhergehenden Herausforderungen und Fragen sind Gegenstand unserer Fachdiskussion "BTHG für Akteure des Betreuungswesens".

Umsetzungsstand in den Ländern

Landesrahmenvertrag Mecklenburg-Vorpommern — Bedarfsermittlungsinstrument in Brandenburg

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat Ende 2019 den Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX per Landesverordnung in Kraft gesetzt. Zudem hat Brandenburg den Integrierte Teilhabeplan (ITP) als neues Bedarfsermittlungsinstrument der Eingliederungshilfe veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:

Version 2.0 ist online

BTHG-Kompass: Weitere Antworten veröffentlicht

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Im aktuellen BTHG-Kompass finden Sie nun neue Frage-Antwort-Paare zu diesen Themen:

  • Erste Antworten zu Fragen aus der Fachdiskussion "BTHG für Akteure des Betreuungswesens" vorwiegend zu den Folgen der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
  • Mehrbedarfe und Eigenbeteiligung bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
  • Assistenzleistungen
  • Einkommen und Vermögen

Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion unter den einzelnen Antworten!

Aktuelles

Musterformulare für den trägerübergreifenden Reha-Prozess

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Musterformulare für verschiedene Vorgänge im Rahmen des trägerübergreifenden Reha-Prozesses veröffentlicht.

Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI in Kraft getreten

Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von anderen Räumlichkeiten ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Erster Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX

Ende Dezember 2019 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) der erste Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht.

Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX veröffentlicht

Das BMAS hat in den Jahren 2018 und 2019 die Wirkung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 13 SGB IX untersucht (§ 13 Abs. 3 SGB IX). Die Ergebnisse liegen nun vor.  

Veranstaltungen

27.02.2020

Das BTHG und die Rolle des rechtlichen Betreuers

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
27.02.2020 11:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Das Webinar ist der Auftakt zu einer Webinarreihe für Akteure des Betreuungswesens, insbesondere rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. In diesem Webinar wird Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., zunächst auf die Rolle von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern eingehen. Sie ordnet deren Aufgaben in den Kontext der Beratungspflichten der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX) und der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX) sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) ein und erläutert das nun geltende Antragserfordernis.

19.05.2020 – 20.05.2020

Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
19.05.2020 09:30 Uhr –
20.05.2020 14:40 Uhr
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Mit dem BTHG wird das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe von überwiegend einrichtungszentrierten zu personenzentrierten Leistungen weiterentwickelt. Neben der Einführung weiterer Leistungen und der Neuordnung in vier Leistungsgruppen verändert das BTHG auch die Verwaltungsverfahren zur Feststellung individuell erforderlicher Leistungen. Indem das Eingliederungshilferecht aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX als eigenes Leistungsrecht überführt wird, hat sich zudem die vertragliche Grundlage für die Erbringung der Fachleistungen verändert.

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