Digitale Fachveranstaltung Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe

Digitale Vertiefungsveranstaltung

Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe

Wie sieht die neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe gem. Teil 2 SGB IX aus? Wie werden die Leistungsgruppen beschrieben und wo bestehen Schnittstellen zu Leistungen zur Pflege nach SGB XI oder der medizinische Rehabilitation? Inwieweit werden die Leistungsgruppen in den einzelnen Landesrahmenverträgen und Übergangsvereinbarungen der Bundesländer geregelt?

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die ca. 30 Teilnehmenden der digitalen Vertiefungsveranstaltung zum Thema "Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe" am 19. und 20. Mai 2020.

Die Teilnehmerschaft setzte sich aus Trägern der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe, weiteren Rehabilitationsträgern, Leistungserbringern sowie Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen.

Hintergrund, Inhalte und Umsetzungsstand des BTHG

Zu Beginn der digitalen Veranstaltung wurden Fragen zur Aufzeichnung des Vortrags "Projekt Umsetzungsbegleitung - BTHG" von Herrn Tristan Fischer (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) aufgegriffen. In dem Vortrag wurde u. a. der Hintergrund des BTHG, die wesentlichen Änderungen im Rahmen des BTHG, die Reformstufen sowie derzeitige Aktivitäten des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG vorgestellt.

Die Fragen im Rahmen der digitalen Veranstaltung betrafen vor allem Themen wie die Trennung der Leistungen, die Unterscheidung von Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren sowie die inhaltliche Augestaltung der drei Teile des SGB IX.   

Übersicht Landesrahmenverträge: Wie werden die Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben? Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Im weiteren Verlauf wurden Fragen zu dem Vortrag "Übersicht Landesrahmenverträge: Wie werden die Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben? Gemeinsamkeiten und Unterschiede" von Herrn Marcus Rietz (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) beantwortet.

In dem aufgezeichneten Vortrag geht Herr Rietz zunächt darauf ein, dass durch die Trennung der Leistungen neue Rahmenbedingungen der vertraglichen Beziehungen zwischen den Leistungsträgern, den Leistungsanbietern und den Menschen mit Behinderungen vorherrschen und neu geregelt werden müssen. Diese Veränderungen im Vetragsrecht bedürfen u. a. die Ausgestaltung neuer Landesrahmenverträge. Im weiteren Verlauf wird zudem erläutert, welche Vertragsparteien in den jeweiligen Bundesländern die Landesrahmenverträge aushandeln. Anhand des § 131 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1-7 SGB IX erläutert Herr Rietz die inhaltliche Augestaltung der jeweiligen Landesrahmenverträge und zeigt anhand einer tabellarischen Übersicht, inwieweit die sieben Kriterien in den jeweiligen Landesrahmenverträgen der Bundesländer berücksichtigt und umgesetzt wurden. Zuletzt wird anhand der Zielsetzung der Leistungen eine Unterscheidung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung vorgenommen.

Die Diskussion beschäftigte sich vor allem damit, wie die Ausgestaltungen der Pauschalen in den jeweiligen Landesrahmenverträgen aussehen sowie um Fragen zu der konkreten Umsetzung der Inhalte der Landesrahmenverträge gem. § 131 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1-7 SGB IX in den Einzelvereinbarungen.

Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe - Vorstellung der einzelnen Leistungsgruppen

Herr Schmitt-Schäfer (transfer - Unternehmen für soziale Innovation) thematisierte Fragen zu seinem vorab aufgezeichneten Vortrag zum Thema "Neue Leistungsstruktur in der Eingliederungshilfe - Vorstellung der einzelnen Leistungsgruppen". In dem Vortrag geht er zunächst darauf ein, dass die Eingliederungshilfe durch das BTHG massiv umstrukturiert und verändert wurde. Die Eingliederungshilfe wurde aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins SGB IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen. Mit der neuen Eingliederungshilfe soll sich die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen stärker an deren persönlichem Bedarf orientieren. Hierzu wurde die Eingliederungshilfe um weitere Leistungen ergänzt. Menschen mit Behinderungen haben so künftig größere Auswahlmöglichkeiten unter den Einzelleistungen der Leistungserbringer. Die Leistungen teilen sich in folgende vier Leistungsgruppen auf:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Mit den neuen Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Soziale Teilhabe“ haben Menschen mit Behinderungen künftig u. a. einen Anspruch auf Assistenzleistungen und Leistungen zur unterstützten Elternschaft.

In der Diskussion ging es u. a. darum, inwieweit sich der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe nach Einführung des BTHG verändert hat. Welche Leistungen sind nun durch die Eingliederungshilfe abgedeckt und waren zuvor nicht zugelassen. Des Weiteren wurden einzelne praktische Beispiele für die Leistungen der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe thematisiert.  

Einführung in das Vertragsrecht SGB IX Teil 2 - Kapitel 8

Mit dem letzten Vortrag des ersten Tages wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Einführung in das Vertragsrecht SGB IX Teil 2 – Kapitel 8 gegeben. Hierbei geht Herr Schmitt-Schäfer (transfer - Unternehmen für soziale Innovation) zunächst auf die vertragliche Beziehung zwischen Eingliederungshilfeträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten ein. Anhand des Sozialleistungsdreiecks zeigt er die Rechte der antragstellenden bzw. leistungsberechtigten Personen, die Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe sowie die Ansprüche und Aufgaben der Leistungserbringer auf.

Im weiteren Verlauf wird anhand des Landesrahmenvertrags Mecklenburg-Vorpommern beispielhaft die vertragliche Ausgestaltung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zwischen Eingliederungshilfeträger und Leistungserbringer aufgezeigt. Hierbei wird vor allem auf die Ausgestaltung der Prüfung und der Darstellung der Wirksamkeit der Leistungen eingegangen. Darüber hinaus wird erörtert, welche Auswirkungen aus einer nicht in der gebotenen Qualität erbrachten Leistung seitens des Leistungserbringers folgen (Rückforderungsanspruch).

Der zweite Tag diente vor allem der Arbeit in Arbeitsgruppen

AG 1 - Abgrenzung Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Pflegeleistungen

AG 2 - Wirkung und Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX

AG 3 - Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
19.05.2020 09:30 Uhr –
20.05.2020 14:40 Uhr

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