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BTHG-Kompass 4.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.1

Mehr Teilhabe ohne Kostensteigerungen?

Wie soll es gelingen, ohne Kostensteigerungen mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?



Antwort:

Maßnahmen mit Multiplikatoreffekt und positiver Außenwirkung

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Modellprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziell und kommunikativ unterstützt, die alle erhebliche Multiplikatoreffekte haben und positive Außenwirkung entfalten.

Vorrangiges Ziel der Zuwendungen an Modellprojekte ist es, durch gezielte und personenorientierte Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote die Chancen für Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kontinuierlich zu steigern.

Darüber hinaus tragen eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen im organisierten Sport zu mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen bei. In Sportverbänden und -vereinen gewinnt die Inklusionsförderung zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit und rückt zudem das Leistungsvermögen von Menschen mit Funktionseinschränkungen nachhaltig in das öffentlich und private Bewusstsein.

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Soziaraumkompetenz der Fachkräfte der Eingliederungshilfe

Meines Erachtens bleibt eine zeitliche Lücke, bis deutlich ist, welche "Merkmale" inklusive Sozialräume kennzeichnen und daraufhin gemeinsame Planungen zielgerichtet erfolgen. Der Auftrag ist aber schon jetzt aktuell und es fehlen den Akteuren zum Teil die umfassenden sozialräumlichen Kenntnisse. Da wären kurzfristige Lösungen wünschenswert, die für alle Kenntnisse vermitteln bzw. schon heute verfügbar machen, z.B. Geodatenmanagement.



Antwort:

Der Hinweis auf diese Problematik ist berechtigt. Es müsste unmittelbar mit der Fortbildung der Fachkräfte der Eingliederungshilfe begonnen werden, damit sie die notwendige Sozialraumkompetenz entwickeln und die Sozialräume von Leistungsberechtigten mit Leistungsberechtigten empirisch erkunden sowie Ressourcenchecks durchführen können. Allerdings muss davor gewarnt werden, das Sozialraumverständnis nur auf der Grundlage von quantitativen Daten (Stichwort: Geodatenmanagement) zu entwickeln. Wir brauchen in gleichem Maße qualitative Informationen aus der Praxis der Eingliederungshilfe.

Soziaraumkompetenz der Fachkräfte der EingliederungshilfeDownloads und Links

Sozialraumorientierung und Leistungsbeschreibung

Welche Konsequenzen hat die Sozialraumorientierung auf das Erstellen der neuen Leistungsbeschreibungen und was gilt es explizit zu tun?



Antwort:

Nach § 104 Abs. 1 SGB IX bestimmen sich die Leistungen der Eingliederungshilfe nach der „Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln“. Das heißt: Der Sozialraum ist bei der Bestimmung von Leistungen der Eingliederungshilfe für jeden Einzelfall gezielt zu berücksichtigen. In Verbindung mit § 117 Abs. 1 SGB IX soll die leistungsberechtigte Person in allen Verfahrensschritten des Gesamtplanverfahrens beteiligt werden, ihre Wünsche und Ziele sollen unter Beachtung von Kriterien wie trägerübergreifender Blick, Interdisziplinarität, Lebensweltbezug und Sozialraumorientierung dokumentiert werden. Auf diese Weise soll der Gesamtplan dazu dienen, den Teilhabeprozess zu steuern und in seiner Wirkung zu kontrollieren. Für die schriftliche Niederlegung und die Fortschreibung ist daher eine neue Gliederung erforderlich.

Explizit darzustellen ist im Plan und in der Ordnung der Ziele: (1.) der Lebensweltbezug, (2.) der Sozialraumbezug und (3.) die interdisziplinäre Kooperation.

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