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Thema

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BTHG-Kompass 4.1

Hier haben Sie die Möglichkeit, die bislang veröffentlichten Antworten in unserem BTHG-Kompass zu kommentieren, zu ergänzen oder eine Frage zu vertiefen. Sie können uns auch weiterführende Literatur- oder Rechtsprechungshinweise geben.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

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Beitrag #1003

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Wenn ein Mensch mit Behinderung Assistenzleistungen erhält und in eine Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI zieht, sind dann rechtlich gesehen noch Assistenzleistungen über das SGB IX möglich?

Beitrag #1002

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ein zweitangegangener Rehaträger Paragraph 14 II SGB IX versucht erfolglos 14 III SGB IX (Turboklärung). Die beantragten Leistungen sind aber außerhalb dessen Leistungsgruppe. Ja die Fälle gibt es inzwischen….

Was sind die Rechtsfolgen? Geht dann nur: leisten und anschließend Erstattungsanspruch oder gibt es einen anderen Weg?

Beitrag #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Antrag auf Autismustherapie und Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Antrag wurde von den Pflegeeltern bei dem Landkreis gestellt in dem die Pflegeeltern mit dem behinderten Kind wohnen. Der Landkreis leitet den Antrag weiter an den Landkreis in dem das Kind vorher mit der leiblichen Mutter gewohnt hat mit der Begründung, dass das Kind bei den Pflegeeltern keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet. Der zweitangegangene Träger schickt dem ersten Träger nach einem Jahr den Antrag zurück mit der Begründung, dass das Kind bei den Pflegeeltern den gewöhnlichen Aufenthalt begründet und dort erstmals Leistungen beantragt wurden und eine Weiterleitung gem. 14 SGB IX unter gleichen Sozialleistungstragern nicht möglich ist.

Welcher Träger sollte von den Pflegeeltern mit welcher Begründung verklagt werden dami jetzt schnellstmöglich Leistungen erbracht werden.

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