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Assistenzleistungen

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Inhaltsverzeichnis

Assistenzleistungen

Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung

Werden die Länder ihre Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung erlassen? Welche Vor- und Nachteile würde das mit sich bringen?



Antwort:

Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung

Die Ländersozialministerien, die bereits Instrumente oder Teile davon veröffentlicht und für verbindlich erklärt haben, haben sich noch nicht abschließend dazu erklärt, ob sie von ihrer Verordnungsermächtigung gem. § 142 Abs 2 SGB XII Gebrauch machen werden oder nicht. Eine Rechtsverordnung der Landesregierung würde im Vergleich zu einer Verwaltungsvorschrift des Landessozialministeriums eine höhere Verbindlichkeit für die jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe schaffen, das jeweilige Instrument auch pflichtgemäß anzuwenden. Ob allerdings Abweichungen von den Detailvorgaben des jeweiligen Instrumentes für die abschließende Leistungsfeststellung gem. § 143a SGB IX rechtlich bedeutsam sein würden, ergibt sich aus § 42 SGB X: „[…] Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes […] kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren […] zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat […]“.

Aufbau des Bedarfsermittlungsinstruments ITP

Im ITP (Integrierter Teilhabeplan) sind unter „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ verschiedene Items der ICF aufgeführt. Es fällt auf, dass die Items im ITP nicht in der Reihenfolge, in der sie in der ICF genannt werden, aufgeführt sind, sondern zwischen verschiedenen Kapiteln und Komponenten der ICF hin und her springen. Nach welcher Logik wurden die ICF-Items im ITP bei „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ ausgewählt und was ist der Grund für die im ITP enthaltene Reihenfolge der Items?



Antwort:

Hintergrund der Auswahl

Die Liste unter 7./Seite 3 im ITP soll für die Planung von Leistungen eine Art Checkliste zur Ausgestaltung von Leistungen unter der Berücksichtigung von Fähigkeiten und Beeinträchtigungen darstellen. An was ist alles noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden? Es wird im Manual und den Schulungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier nicht alles auszufüllen ist, sondern lediglich das, was für diese Person bei der Ausgestaltung der Leistungen von Bedeutung ist.

Die Auswahl bezieht sich sowohl auf die Domäne der Körper- und mentalen Funktionen wie auf die Domäne der Aktivitäten und auf Umweltfaktoren. Im Integrierten Behandlungs- und Rehaplan (IBRP) der Aktion psychisch Kranke von 1992 findet sich eine erste Version, die inhaltsanalytisch dann um Items für andere Zielgruppen der Eingliederungshilfe erweitert wurde und mehrfach in Anwendungserfahrungen der verschiedenen ITP-Versionen mit Fachkräften/Experten von Leistungsträgern und Leistungserbringern wie Betroffenen evaluiert wurde. Handlungsleitend für die Evaluation war auch hier die Frage: An was ist im Kontext von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für unterschiedliche Zielgruppen noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden?

Struktur der Auswahl

Schulungen zu den neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten

Gibt es Schulungen für die neuen Bedarfsermittlungsinstrumente und falls ja, was umfassen diese Schulungen? Wie laufen sie ab?



Antwort:

Schulungen zu IBRP und ITP

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass es für jedes neue Bedarfsermittlungsinstrument, das in einem Bundesland eingeführt wird, begleitende Schulungsveranstaltungen gibt. Im Rahmen der beiden Instrumente (IBRP und ITP), die ich mit entwickelt habe, sind bei jeder Einführung (z. B. in Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) begleitende Schulungen erfolgt, zu Beginn durch unser Hochschulinstitut, dann später kontinuierlich durch Bildungsträger aus dem Bereich öffentliche und freigemeinnützige und private Träger.

Schulungskonzept

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