Bedarfsermittlung bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen
Wie können Schwierigkeiten, insbesondere bei der Bedarfsermittlung, bei der Kommunikation mit dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überwunden werden?
Antwort:
Individualität und Kommunikation als zentrale Bausteine der Bedarfsermittlung nach dem BTHG
Da die Bedarfsermittlung als Teil des reformierten Gesamtplanverfahrens u.a. individuell durchzuführen ist (§ 117 Abs. 1 SGB IX n.F.), spielt die Kommunikation mit der leistungsberechtigten Person im BTHG eine wichtige Rolle.
Engel und Beck (2018: 5) führen hinsichtlich dieses Kriteriums der Individualität aus, dass neben “einer wunschgemäßen Beteiligung weiterer Personen […] hier insbesondere auch die Bereitstellung von Kommunikationshilfen zu gewährleisten” ist.
Beteiligung einer Person des VertrauensDas BTHG sieht vor, dass am Gesamtplanverfahren auf Verlangen des Leistungsberechtigten eine Person seines Vertrauens beteiligt wird (§ 117 Abs. 2 SGB IX n.F.). Dies können etwa Angehörige oder Freunde sein, die bei der Kommunikation unterstützen können.
Die Person des Vertrauens wurde durch das BTHG auch im Bereich der Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe aufgenommen (§ 106 SGB IX n.F.). Hierzu wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt:
“Die Regelung wird […] im Hinblick auf die Besonderheit des zu beratenden Personenkreises der Menschen mit wesentlichen Behinderungen ergänzt. Mit der Regelung, dass auf ihren Wunsch eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen ist, soll insbesondere erreicht werden, dass ihnen durch die Anwesenheit und Expertise einer Vertrauensperson ein Sicherheitsgefühl vermittelt wird oder/und sie ggf. eine Hilfe zur besseren Verständigung und Kommunikation erhalten“ (BT-Drs. 18/9522: 281).
Eine weitere Möglichkeit, um bei der Bedarfsermittlung Schwierigkeiten in der Kommunikation zu überwinden, ist die Bereitstellung von Kommunikationshilfen, beispielsweise durch unterstützte Kommunikation, Visualisierungen, Gebärdensprache, leichte Sprache und Lormen.
Bereitstellung weiterer KommunikationshilfenUmsetzungDiese Möglichkeiten der kommunikativen Unterstützung haben teilweise explizit Eingang in die Bedarfsermittlungsinstrumente gefunden, die derzeit in den Bundesländern entwickelt oder überarbeitet werden. So wird etwa im Bedarfsermittlungsinstrument für Baden-Württemberg dokumentiert, ob und welche Kommunikationshilfen erforderlich waren (Ministerium für Soziales und Integration 2018: 3).
Zudem wird in einigen Bundesländern angestrebt, die neuen Bedarfsermittlungsinstrumente auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen (Umsetzungsbegleitung BTHG 2018).
Da das BTHG vorsieht, dass die Fachkräfte des Trägers der Eingliederungshilfe die Fähigkeit zur Kommunikation mit allen Beteiligten haben sollen (§ 97 SGB IX n.F.), kann auch der Qualifikation der Fachkräfte, beispielsweise mit Blick auf methodisches Wissen zu Kommunikationsformen (Engel/Beck 2018: 15), im weiteren Umsetzungsprozess eine wichtige Rolle zukommen.
Quellen
Engel, Heike/Beck, Iris (2018): Voruntersuchung als Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung eines Instruments zur Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land Berlin. Abschlussbericht. Berlin: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. In: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/w/files/aktuelles/senias-vorstudie-abschlussbericht.pdf (07.03.2019)
Ministerium für Soziales und Integration (2018): Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes für Leistungen der Teilhabe in Baden-Württemberg. In: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/w/files/aktuelles/2018_mai_bei_bawue_final-plus-komplett.pdf (07.03.2019).
Umsetzungsbegleitung BTHG (2018): Regionalkonferenz Ost - Forum 1 Gesamt- und Teilhabeplanverfahren / Bedarfsermittlung. In: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/vergangene-veranstaltungen/rk-ost/forum-1/ (07.03.2019).