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Assistenzleistungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Assistenzleistungen

Sozialräumliches Denken integrieren

Wie lässt sich sozialräumliches Denken und Handeln in die praktische Arbeit von Leistungsanbietern/Leistungserbringern integrieren? Gibt es positive Beispiele?



Antwort:

Konzentration auf die Stärken und Potenziale des Menschen

Im Mittelpunkt sozialräumlichen Denkens und Handelns steht immer der Wille des jeweiligen (leistungsberechtigten) Menschen. Daran anknüpfend und darauf aufbauend geht es darum, ein Unterstützungssetting zu entwickeln, in dessen Zentrum all die Dinge stehen, die der Mensch selbst tun kann. Grundsätzlich gilt: Die Aktivierung der eigenen Kräfte des Menschen steht im Vordergrund, nicht die klassische, durch professionelle Tätigkeit erbrachte Betreuung.

Idealerweise ist es ein aus mehreren Mosaiksteinchen bestehendes Arrangement, das den Menschen dabei unterstützt, nach seinem Willen zu leben, und dieses Arrangement besteht aus zahlreichen Elementen, für die der leistungsberechtigte Mensch alleine zuständig ist: aus Unterstützungsleistungen durch Verwandte, Nachbarn, Freundinnen und Freunden, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und zahlreichen anderen Ressourcen des Sozialraums sowie auch – aber eben immer nur als ein Element – aus auf hohem Niveau erbrachter professioneller Tätigkeit, sei es nun eine Assistenz, ein Wohnplatz, eine Technikunterstützung oder Pflegekraft.

Beispiele für die gelungene Realisierung eines solchen Konzepts finden sich u.a. im Landkreis Nordfriesland oder in der Hansestadt Hamburg (siehe unten).

 

Materialien

Mehr Teilhabe ohne Kostensteigerungen?

Wie soll es gelingen, ohne Kostensteigerungen mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?



Antwort:

Maßnahmen mit Multiplikatoreffekt und positiver Außenwirkung

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Modellprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziell und kommunikativ unterstützt, die alle erhebliche Multiplikatoreffekte haben und positive Außenwirkung entfalten.

Vorrangiges Ziel der Zuwendungen an Modellprojekte ist es, durch gezielte und personenorientierte Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote die Chancen für Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kontinuierlich zu steigern.

Darüber hinaus tragen eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen im organisierten Sport zu mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen bei. In Sportverbänden und -vereinen gewinnt die Inklusionsförderung zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit und rückt zudem das Leistungsvermögen von Menschen mit Funktionseinschränkungen nachhaltig in das öffentlich und private Bewusstsein.

Downloads und Links

Soziale Teilhabe

Die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ werden mit dem BTHG und den §§ 76-84 SGB IX ab dem 1. Januar 2020 zur Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“. Sie wird in acht Teil-Leistungsgruppen aufgegliedert, um den Leistungsumfang zu verdeutlichen.

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