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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

Wie begegnet man Menschen in der Bedarfsermittlung, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben müssen (z.B. mit Unterbringungsbeschluss)?



Antwort:

Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

In gleicher Weise wie Menschen ohne Unterbringungsbeschluss. Das Wesen der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist die Stärkung der Selbstbestimmungsfähigkeit und die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. Bei der Bedarfsermittlung wird das Ziel sein, aus einer Wohnform mit Unterbringungsbeschluss heraus zu kommen, dementsprechend müssen die Hilfen entsprechend angelegt werden. Die konkret formulierten Assistenzleistungen helfen dabei.

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Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Ist das Instrument in Baden-Württemberg auf alle Personengruppen der Menschen mit Behinderungen gleichwertig anzuwenden oder stellten sich für bestimmten Personengruppen Schwierigkeiten dar? Wenn ja, warum und welche Lösungsansätze gibt es (z.B. bei psychisch kranken Menschen)?



Antwort:

Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Das Instrument ist bei allen Menschen mit Behinderung anzuwenden, es müssen allerdings unterschiedliche Zugangswege gewählt werden. Hilfreich ist bei Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen, wenn die betreffende Person eine Person ihres Vertrauens einbezieht, was ihr nach § 117 SGB IX n.F. im gesamten Gesamtplanverfahren zusteht. Außerdem sollten die Fallverantwortlichen des Trägers der Eingliederungshilfe darauf achten, dass sie sich auf die Besonderheiten der jeweiligen Klientel einstellen.

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Weitere Umsetzung des BEI_BW

Was wurde in Baden-Württemberg aus der Forderung nach einer unabhängigen Stelle für die Umsetzung des Bedarfsermittlungsinstrumentes?



Antwort:

Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des BEI_BW

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat die Aufgabe, ein Konzept für ein Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des BEI_BW zu entwerfen, in dem alle Interessensgruppen vertreten sind. Dieses Konzept liegt noch nicht vor, das Kompetenzzentrum ist aber verbindlich vorgesehen.

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