Interdisziplinäre Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern
Ich wohne in Mecklenburg-Vorpommern. Hier behaupten einige Träger der Eingliederungshilfe, dass es keinen Bedarf für Komplexleistungen gäbe und verweigern IFF-Stellen, zum Beispiel der Landkreis Rostock.
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass es sehr wohl einen Bedarf gibt. Mein Sohn hat einen GdB von 80 und Pflegegrad 3. Er benötigte sowohl medizinische als auch heilpädagogische Leistungen. Dennoch erhielten wir keine Komplexleistung. Wir Eltern wurden nicht einmal darüber informiert, dass es eine solche Leistung gibt.
Leider ist (jedenfalls bisher) nicht absehbar, dass die Landesregierung zukünftig eine Steuerungsfunktion übernimmt.
Wer müsste oder könnte was tun, damit den Eltern und den Kindern in Mecklenburg-Vorpommern Komplexleistungen flächendeckend zur Verfügung stehen? Könnten Leistungserbringer einfach Komplexleistungen anbieten und haben diese einen Anspruch auf Finanzierung gegen den Träger der Eingliederungshilfe?
Antwort:
Interdisziplinäre Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Ausgestaltung der Leistungen zur Frühförderung findet auf Landesebene durch Landesrahmenvereinbarungen zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und den Verbänden der Leistungserbringer, durch Verwaltungsvereinbarungen und ersatzweise durch Rechtsverordnungen statt (§ 46 Abs. 4-6 SGB IX). Dadurch soll u.a. eine höhere Verbindlichkeit und Sicherheit bei der Erbringung der Komplexleistung Frühförderung für alle Akteure erreicht werden (BT-Drs. 18/9522: 252).
Für Mecklenburg-Vorpommern liegt bisher (Stand: Dezember 2019) unserer Information nach noch keine Landesrahmenvereinbarung vor. Bis zum Abschluss der Landesrahmenvereinbarung nach § 46 SGB IX bildet die aktuelle Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern die Grundlage für Vereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern.