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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

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Inhaltsverzeichnis

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Definition ICF

Was ist die ICF?



Antwort:

Antwort

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist eine internationale Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wurde 2001 auf der 54. Vollversammlung der WHO verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ (WHO 2005: 11) aller Menschen und damit nicht nur für Menschen mit Behinderungen ermöglichen (ebd.: 13). 

Die ICF stellt zugleich die Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) aus dem Jahr 1980 dar. Durch die Fokussierung auf die Funktionsfähigkeit und damit zusammenhängend die Einbeziehung der Komponenten Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten, Partizipation sowie Umwelt- und personbezogenen Faktoren und deren Wechselwirkungen im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Modells beinhaltet die ICF ein umfassenderes Konzept der funktionalen Gesundheit als die Vorgängerversion der ICIDH.

 

Materialien

Unterschied zwischen ICD und ICF

Was ist der Unterschied zwischen dem bio-medizinischen Modell (ICD) und dem bio-psycho-sozialen Modell der ICF?



Antwort:

Im bio-medizinischen Modell der ICD wird eine funktionale Beeinträchtigung in erster Linie als Folge eines gesundheitlichen Problems der jeweiligen Person aufgefasst. Insofern bedarf es einer medizinischen Behandlung mit dem Ziel der Heilung oder Anpassung des Menschen mit Behinderungen (Schuntermann 2013: 31f.).

Bio-medizinisches Modell der ICDBio-psycho-soziales Modell der ICF und Verhältnis zur ICDKontextfaktoren der ICFVariation der KontextfaktorenMaterialien

Die ICF im BTHG

Ist die ICF im Rahmen des BTHG nur im Kontext der Bedarfsermittlung enthalten?



Antwort:

ICF als Grundlage des neuen Behinderungsbegriffs

Nein. Neben der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX n.F., die durch ein Instrument zu erfolgen hat, das sich an der ICF orientiert, bildet die ICF zudem die Grundlage für den neuen Behinderungsbegriff. Ebenso wie im bio-psycho-sozialen Modell, das der ICF zugrundeliegt, definiert das BTHG in § 2 Abs. 1 SGB IX n.F. Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und den personen- und umweltbezogenen Kontextfaktoren (BT-Drs. 18/9522: 227). Damit wird zugleich der Bezug zum Behinderungsverständnis der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) deutlich (vgl. Präambel und Art. 1 UN-BRK).

ICF und leistungsberechtigter Personenkreis

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