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BTHG-Kompass 4.3

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.3

Stundenlohn qualifizierter Assistenzfachkräfte

Wie hoch ist der bewilligte Stundenlohn von qualifizierten Assistenzfachkräften?



Antwort:

Stundenlohn qualifizierter Assistenzfachkräfte

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Der Stundenlohn ist abhängig von der Konzeption des Leistungserbringers für die qualifizierten Assistenzleistungen. Bietet er Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderung zur Versorgung und Betreuung ihrer Kinder, benötigt er qualifizierte Assistenzkräfte mit systemischer Ausbildung, für die Assistenzleistung Gestaltung sozialer Beziehungen ggf. auch Psycholog*innen. Es gilt die Tarifbindung und es ist zu berücksichtigen, dass die Leistung unabhängig von der leistungserbringenden Person erbracht werden muss. Es müssen daher Ausfallzeiten einberechnet werden. Letztlich werden die Verhandlungen der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung entscheidend sein und es ist zu hoffen, dass die Leistungsträger nicht mehr davon ausgehen, dass der ambulante Bereich der Billigsektor im Sozialbereich ist. Einen einheitlichen Stundelohn wird es nicht geben.

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Kompensatorische Assistenz ausreichend?

Begleitung bei geistiger oder Sinnesbehinderung ist oft nur im Zusammenhang mit Hilfen zur Verständigung bzw. Orientierung möglich. Sind die hierfür erforderlichen Kommunikationskompetenzen überhaupt mit kompensatorischer Assistenz leistbar?



Antwort:

Kompensatorische Assistenz ausreichend?

Die Fähigkeit zur Verständigung hat weniger mit der Art der Beeinträchtigung zu tun (Behinderung kommt nach dem neuen Behinderungsbegriff durch die Wechselwirkung zwischen Funktionsbeeinträchtigung und Barrieren zustande, vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX), als mit deren Ausprägung. Ist eine Person mit geistiger Behinderung in den mentalen Funktionen außer der Intelligenz wenig beeinträchtigt, wird für die Bewältigung des Alltags kompensatorische Assistenz ausreichen. Hat die leistungsberechtigte Person aber Ziele in Richtung mehr eigenständiger Bewältigung oder liegen starke Beeinträchtigungen der mentalen Funktionen vor, sind Assistenzleistungen zur Befähigung erforderlich. Bei Menschen mit seelischer Behinderung wird das regelhaft der Fall sein.

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Assistenzleistungen und Berufsgruppen

Ich arbeite im Bereich der Assistenz-Leistungen nach Paragraph 78 SGB IX. Uns wurden seitens der Kreisverwaltungen Rechnungen gekürzt, weil  Leistungen von Fachkräften erbracht wurden, die aber von Nicht-Fachkräften geleistet werden sollten. Allerdings ohne einen aussagekräftigen THP aus dem hervorgeht, welche Leistungen überhaupt im Einzelnen zu erbringen sind und von wem. In der Praxis ist für alle meine Kolleginnen und Kollegen die Arbeit dieselbe: Wir leiten an, unterstützen, begleiten, übersetzen in leichte Sprache, ermutigen und fangen akute Krisensituationen unserer Leistungsnehmer auf, ob wir dafür qualifiziert sind oder nicht. Ich würde einen konkreten Katalog von möglichen Hilfestellungen mit einer klaren Klassifizierung nach "Berufsgruppe" für meine Arbeit hilfreich finden. Vielleicht gibt es bereits entsprechende Dokumente, die uns an der Basis nur noch nicht zur Verfügung gestellt wurden?



Antwort:

Assistenzleistungen und Berufsgruppen

Ein Dokument mit einem entsprechenden Katalog ist dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG nicht bekannt.


Ungeachtet dessen dürfte es ohne Betrachtung des Einzelfalls schwierig sein, die jeweiligen Assistenzleistungen pauschal Berufsgruppen zuzuordnen. Eine Verallgemeinerung ist z.B. bei Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderung zur Versorgung und Betreuung ihrer Kinder möglich, die von qualifizierten Assistenzkräften mit systemischer Ausbildung erbracht werden müssen. Bei der Assistenzleistung "Gestaltung sozialer Beziehungen" braucht es dagegen u.U. Psycholog/innen. 


Weitergehende Zuordnungen sind gegebenenfalls den Landesrahmenverträgen oder den Leistungsvereinbarungen zu entnehmen. Details sind in den Einzelvereinbarungen festzuhalten.

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