Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 4.3

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.3

Leistungspauschalen

Sind aus einzelnen Rahmenverträgen Beispiele zur Höhe der Leistungspauschalen bekannt, ohne das eine Vorwegnahme der Regelungen in den Vereinbarungen nach § 125 SGB IX erfolgt?



Antwort:

Leistungspauschalen

Die Möglichkeit, die Höhe von Leistungspauschalen festzulegen, wurde in den vorhandenen Landesrahmenverträgen eher zurückhaltend genutzt. Einige Verträge verweisen auf die Möglichkeit, die Höhe der Vergütungspauschale bzw. Elemente davonlandeseinheitlich festzulegen. Die Festlegung von landeseinheitlichen Pauschalen wird dabei jedoch als zweite Alternative nach einer Vereinbarung anhand prospektiv kalkulierter Kosten genannt. So lautet z.B. die Formulierung in § 8 Abs. 3 des LRV Hamburg:
„Der Kalkulation der Vergütung werden die für die Laufzeit der Vereinbarung im Voraus zu kalkulierenden Kosten oder die durch die Vertragskommission SGB IX festgesetzten Pauschalen gem. Anlage 5.1 - 5.5.9 zugrunde gelegt.“
Oder die entsprechende Formulierung in § 7 LRV Sachsen-Anhalt:
„Der Kalkulation der Vergütung werden die für die Laufzeit der Vereinbarung im Voraus zu kalkulierenden Kosten oder die durch die ‚GK 131‘ festgesetzten Pauschalen zugrunde gelegt.“
Die Festlegung der Pauschalen ist dann also der Vertragskommission zugewiesen.
Der Berliner Rahmenvertrag schließt die Festlegung landeseinheitlicher Leistungspauschalen explizit aus, vgl. § 22 Abs. 3 LRV Berlin:
„Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung wird künftig auf Grundlageeiner solchen Musterkalkulation einen individuellen Preis für eine Zeiteinheit/Fachleistungsgruppe mit den Anbietern verhandeln. Es wird demnach keinen einheitlichen Preis für das gesamte Land Berlin geben.“

Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen

Leistungsträger und Leistungserbringer stehen vor der Herausforderung, die bisher in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe erbrachten Komplexleistungen nach ihren Bestandteilen aufzuschlüsseln. Denn künftig wird der Träger der Eingliederungshilfe nur noch Fachleistungen der Eingliederungshilfe finanzieren.

Kosten der Unterkunft

Hier finden Sie Fragen und Antworten, die sich mit der Ermittlung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft beschäftigen.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.