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BTHG-Kompass 4.3

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.3

Interdisziplinäre Frühförderung trotz Mangel an Kinderärzten?

Bei Festlegung auf einen Kinderarzt bzgl. der interdisziplinären Frühförderung gibt es das Problem, dass es Gebiete in Deutschland gibt, wo keine oder nur wenige Kinderärzte praktizieren. Kann es dann dort trotzdem interdisziplinäre Frühförderung geben?



Antwort:

Gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf interdisziplinäre Frühförderung

Ja, selbstverständlich. Wenn in manchen Regionen medizinische Fachrichtungen fehlen, darf dies nicht dazu führen, dass Leistungen nicht gewährt werden können, die das Leben eines leistungsberechtigten Kindes verbessern können. Eltern und ihre Kinder haben einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf interdisziplinäre Frühförderleistungen überall in Deutschland.

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Autistische Therapie als Frühförderungsleistung?

Fällt autistische Therapie unter Frühförderungsleistung?



Antwort:

Wenn autistische Therapie als Komplexleistung und in diesem Zusammenhang in der interdisziplinären Abstimmung erbracht wird, dann ja.

Autistische Therapie kann als Frühförderungsleistung erbracht werdenDownloads und Links

Muss ein Reha-Antrag für die Einleitung des diagnostischen Verfahrens vorgeschaltet werden?

In den neuen Landesrahmenverträgen ist vorgesehen, dass der zuständige Kinder-und Jugendarzt nach der offenen Erstberatung einen Reha-Antrag (Muster 61) für die Einleitung des diagnostischen Verfahrens zusätzlich vorschaltet, mit einer halbjährlichen Wiederholung. Ist dies vom Gesetz so vorgesehen?



Antwort:

Jede Form der Doppeldiagnostik ist zu vermeiden. Die Durchführung der interdisziplinären Diagnostik wird von den kooperierenden oder angestellten Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin verantwortet. Es sind keine bestimmten Anträge dafür gesetzlich bestimmt. So muss auch kein Reha-Antrag (Muster 61) für die Einleitung des diagnostischen Verfahrens zusätzlich vorgeschaltet werden. In der Regel sind jährliche interdisziplinäre Wiederholungsdiagnostiken vorgesehen, immer in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin und den Heilpädagoginnen . Im dann folgenden Fallgespräch wird der ICF-basierte interdisziplinäre Förder- und Behandlungsplan unter Einbeziehung der Eltern erstellt – die diagnostischen Erkenntnisse aus beiden Bereichen zusammengeführt.

Es muss kein Reha-Antrag (Muster 61) vorgeschaltet werdenDownloads und Links

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