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Kompass 1.9

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Inhaltsverzeichnis

Kompass 1.9

Bemessung der konkreten Eingliederungshilfe-Leistungen

Wie bemessen sich die konkreten Leistungen der Eingliederungshilfe, nachdem ein Bedarfsfeststellungsverfahren durchgeführt wurde? Die einzigen Anhaltspunkte, die das SGB IX dazu gibt, welchen Umfang Rehabilitations- und Teilhabeleistungen haben sollen, findet man in den § 1 SGB IX (Zweck des Gesetzes), § 3 SGB IX (Prävention), § 4 SGB IX (Rehabilitationsziele) und § 8 SGB IX (Wunsch-und Wahlrecht). Heißt das zusammengefasst, dass künftig jeder Mensch mit Behinderungen genau die Leistung bekommen soll, die er/sie sich wünscht?



Antwort:

Antwort

Nach § 141 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 SGB XII sind die Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen sowie der individuelle Bedarf zu ermitteln. In der Gesetzesbegründung zu den von den Trägern der Eingliederungshilfe künftig anzuwendenden parallelen Bestimmungen §§ 118, 120 SGB IX heißt es: „[…] Die Ermittlung des individuellen Bedarfs im Gesamtplanverfahren erfolgt in transparenter und objektiver Art und Weise mit Hilfe eines wissenschaftsbasierten, konkreten Werkzeugs (z.B. Fragebogen, Checkliste, Leitfaden) […] dann werden die Leistungen zur Bedarfsdeckung festgestellt […]“ (BT-Drs. 18/9522 S. 287f.)

Die Länder haben diese Bedarfsermittlungsinstrumente auszuwählen und den Trägern der Eingliederungshilfe zur Anwendung vorzugeben. Die in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als Bedarfsermittlungsinstrumente vorgestellten Konzepte BEI_NRW und BENi sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich nur Leitfäden zur Ermittlung der Wünsche zu Ziel und Art der von ihnen begehrten Leistungen. Maßstäbe zur konkreten Feststellung von Bedarfen und Leistungen fehlen bisher.

Bedarfsermittlungsinstrument und BudgetierungsinstrumentMaterialien

ICF

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll eine international einheitliche Kommunikation über die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen ermöglichen. Die ICF ist gemäß BTHG insbesondere Bezugspunkt der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht und Grundlage des neu definierten Behinderungsbegriffs.

Definition ICF

Was ist die ICF?



Antwort:

Antwort

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist eine internationale Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wurde 2001 auf der 54. Vollversammlung der WHO verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ (WHO 2005: 11) aller Menschen und damit nicht nur für Menschen mit Behinderungen ermöglichen (ebd.: 13). 

Die ICF stellt zugleich die Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) aus dem Jahr 1980 dar. Durch die Fokussierung auf die Funktionsfähigkeit und damit zusammenhängend die Einbeziehung der Komponenten Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten, Partizipation sowie Umwelt- und personbezogenen Faktoren und deren Wechselwirkungen im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Modells beinhaltet die ICF ein umfassenderes Konzept der funktionalen Gesundheit als die Vorgängerversion der ICIDH.

Materialien

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