Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

Vom Bedarf zur Leistung: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Vom Bedarf zur Leistung: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Kennzeichen der ICF-Orientierung nach § 118 SGB IX n.F.

Was sind die wesentlichen Kennzeichen eines Bedarfsermittlungsinstruments, damit dieses als ICF-orientiert betrachtet werden kann?



Antwort:

Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit

Im BTHG wird nur in § 118 bei der Bedarfsfeststellung ausdrücklich auf die ICF-Orientierung und auch hier nur auf eine der Domänen der ICF verwiesen. Grundsätzlich ist unter ICF-Orientierung jedoch zu verstehen, dass das Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit – folglich ein bio-psycho-soziales Modell – die Grundlage des Verständnisses von Beeinträchtigungen und Behinderung im BTHG wird. Die ICF ist ein Klassifikationssystem, das eine systematische Beschreibung von Einflussfaktoren auf Gesundheit unter Einbeziehung der Ebene der Körperstrukturen, der Körperfunktionen (einschließlich der mentalen Funktionen), der Ebenen der menschlichen Aktivitäten und der Teilhabe wie der Umwelt (sächlich und personal) wie der personenbezogenen Faktoren (z.B. Alter, Geschlecht) darstellt. Die funktionale Beschreibung von Beeinträchtigungen umfasst in der ICF folglich alle Ebenen.

ICF-orientiertes Bedarfsermittlungsinstrument

Ein ICF-orientiertes Instrument gestattet, alle Dimensionen und Komponenten des bio-psycho-sozialen Modells, das durch die ICF operationalisiert wird, einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu erfassen. § 13 SGB IX verdeutlicht, was damit gemeint ist. Ein solches Instrument ist daran zu erkennen, dass es systematisch und konsequent die Begriffe des bio-psycho-sozialen Modells verwendet.

Komponenten und Wechselwirkungen der ICFKennzeichen eines ICF-orientierten BedarfsermittlungsinstrumentsUnterschiede vorhandener InstrumenteWesentliche Voraussetzung der ICF-Orientierung

ICF-Komponenten der Kontextfaktoren in § 118 SGB IX n.F.

In § 118 SGB IX n.F. wird darauf abgestellt, dass das Instrument der Bedarfsermittlung eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe vorzusehen hat. Die ICF-Komponenten der Umweltfaktoren und personbezogenen Faktoren werden hier nicht genannt. Muss das Bedarfsermittlungsinstrument zur Orientierung an der ICF diese Umweltfaktoren und personbezogenen Faktoren trotzdem erfassen?



Antwort:

Regelungen des BTHG zu Kontextfaktoren der ICF

Ja. § 2 Abs. 1 SGB IX n.F. lautet: „(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ Bereits in § 2 SGB IX n.F. wird der Behinderungsbegriff also eindeutig durch die Wechselwirkungen von Beeinträchtigungen und Kontextfaktoren (hier freilich auf Barrieren reduziert) bestimmt. Es bedarf deshalb keiner besonderen Erwähnung in den folgenden Paragraphen.

Ohnehin schließt die ICF bzw. das biopsychosoziale Modell stets die Berücksichtigung der Kontextfaktoren ein. Offen ist derzeit allerdings, wieweit diese Bestimmung auch bei der Bestimmung der Schwerbehinderung im SGB IX 3. Teil greift. Im Bereich der Eingliederungshilfe besteht jedenfalls an der Notwendigkeit, die individuell relevanten Kontextfaktoren bei der Bedarfsermittlung und der Hilfeplanung zu berücksichtigen, kein Zweifel.

Komponente der personbezogenen Faktoren

Wie ist der Stand zur Entwicklung der Komponente der personbezogenen Faktoren? Die Definition gehört zu den „zukünftigen Entwicklungen“, die bereits 2005 für die ICF vorgesehen waren. 2017 steht die Ergänzung noch immer aus, wie auch die DVfR in ihrer Stellungnahme anmerkt. Lässt sich auf eine Regelung, die unvollständig ist, überhaupt aufbauen?



Antwort:

Entwurf der DGSMP

Es gibt weiterhin einen Entwurfsstand von der Arbeitsgruppe ICF des Fachbereichs II der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP). Ein frei verfügbarer Vortrag hierzu von Dr. med. Wolfgang Cibis (BAR) und Dr. med. Sabine Grotkamp (MDK Niedersachsen) ist unter folgendem Link abrufbar:

Klassifizierung personbezogener Faktoren – Probleme und Praxis

Die personbezogenen (Kontext-)Faktoren wurden von der WHO zunächst bewusst nicht kodifiziert, da darin eine Gefahr für die Menschen mit Behinderungen gesehen wurde, ihre Behinderung zu personalisieren, zu unzutreffenden Beschreibungen im Sinne von „Merkmalszuweisungen“ zu Personen zu kommen oder zu stark in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen, auch im Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten.

Fehlende Kodifizierung durch die WHOErhebung personenbezogener Faktoren in der PraxisVorschlag der DGSMPAktuelle Auffassungen und Entwicklung

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.